Wildhut

Neben der Nutzung ist der Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel ein gleichberechtigtes Anliegen der Jagd. Artenschutz bedeutet immer auch Lebensraumschutz. Die Jagd engagiert sich für die Erhaltung, Aufwertung und Beruhigung der Lebensräume.

Ruhegebiete

Die Freizeitaktivitäten haben in den letzten Jahren ständig zugenommen. Es wird nicht mehr nur traditionell Langlaufski gefahren oder mit Skiern getourt. Schneeschuhlaufen, Winterwandern oder Rodeln sind nur einige Möglichkeiten aus dem grossen und vielfältigen Freizeitangebot in der Natur. Dies führt unweigerlich zu Konflikten mit unseren Wildtieren, die besonders im Winter auf Ruhe angewiesen sind, da Aufschrecken und Fliehen bei Schnee sehr viel Energie kostet. Wildtiere finden in Wäldern, an Waldrändern und auf schneefreien Flächen Nahrung oder Ruhe. Diese Gebiete werden aber auch gerne von Wintersportlern genutzt. Mit Wildruhezonen und Wildrückzugsgebieten wird versucht, die Aktivitäten von Mensch und Tier in solchen Gebieten zu trennen, um dem Wild mehr Ruhe zu gewähren.

Vier einfache Regeln schaffen Platz für Wildtiere und Sporttreibende:

  1. Beachte die Schutzgebiete: Wildtiere ziehen sich dorthin zurück.
  2. Bleibe im Wald auf den markierten Routen und Wegen:
    So können die Wildtiere sich an die Winter-Natursportler gewöhnen.
  3. Meide Waldränder und schneefreie Flächen:
    Sie sind die Lieblingsplätze der Wildtiere.
  4. Führe Hunde an der Leine, insbesondere im Wald:
    Wildtiere flüchten vor freilaufenden Hunden.

Wie unterscheiden sich Wildruhezonen von Wildrückzugsgebieten und Jagdbanngebieten?

Wildruhezonen sind rechtlich abgestützte Zonen. Die Bevölkerung der entsprechenden Gemeinde hat darüber im Rahmen des Bau- und Zonenreglements abgestimmt. Das Missachten der Regeln kann mit einer Busse bestraft werden.

Wildrückzugsgebiete sind nicht rechtsgültig. Der Besucher wird aufgefordert, die Regeln zu befolgen und damit auch die Natur nachhaltig zu nutzen. Er kann aber nicht gebüsst werden.

Eidgenössische Jagdbanngebiete sind eine weitere Schutzgebiets-Kategorie. Sie dienen dem Schutz von seltenen und bedrohten Arten. Zudem sorgen sie für den Erhalt von gesunden, an die örtlichen Verhältnisse angepassten Beständen. Jagdbanngebiete sind ebenfalls rechtlich verbindlich und Besucher haben sich an die Regeln zu halten.


Biotop-Hege

Die Häufigkeit und Verbreitung einer Tierart wird massgeblich durch die Qualität des Lebensraums bestimmt.
Es gibt viele Möglichkeiten, die Lebensgrundlagen für Säugetiere und Vögel zu verbessern:

  • Bau von naturnahem Wald mit stufigen Waldrändern
  • Hecken pflanzen
  • Ökologische Landwirtschaft fördern
  • Unterbrochener Wildwechsel wiederherstellen

Diese Massnahmen nennt der Jäger Biotop-Hege. Ebenfalls wichtig ist es, Störungen zu verhindern und Konflikte zwischen verschiedenen Naturnutzern zu entschärfen.


Wasser- und Zugvogelreservat Wauwilermoos

Wasser- und Zugvogelreservate dienen dem Schutz der Zugvögel und der ganzjährig in der Schweiz lebenden Wasservögel. Seit dem 01. Juli 2009 ist das Wauwilermoos ein Wasser- und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung.

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