Mit Produktionssystembeiträgen werden besonders umwelt- und tierfreundliche Produktionsweisen gefördert. Sie werden für gesamtbetriebliche (Bio-Landbau) oder für teilbetriebliche Produktionsweisen (Extenso, Tierwohl, graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion) gewährt.
Beitrag für biologische Landwirtschaft
Wenn ein Betrieb die Anforderungen der Bio-Verordnung erfüllt, wird er mit einem Flächenbeitrag unterstützt. Dieser Beitrag ist nach Kulturen abgestuft.
Beitrag für die extensive Produktion von Getreide, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Raps (Extenso)
Der Verzicht auf den Einsatz von bestimmten Pflanzenschutzmitteln wie Fungiziden oder Insektiziden in der Produktion von Getreide, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Raps wird mit einem Flächenbeitrag gefördert.
Beitrag für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF)
Der Beitrag wird pro ha Grünfläche (Dauerwiesen, Dauerweiden und Kunstwiesen) an jene Betriebe ausgerichtet, die den Nachweis erbringen, dass höchstens 10% der TS der jährlichen Futterration aus Kraftfutter besteht und mindestens 75% (Talgebiet) bzw. 85% (Berggebiet) der Ration Wiesen- und Weidefutter umfasst.
Tierwohlbeiträge (BTS/RAUS)
Die tierfreundliche Haltung von Nutztieren hat einen grossen gesellschaftlichen Stellenwert. Für die Haltung von Nutztieren in besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen (BTS) erhalten Bewirtschafter deshalb nach Tierkategorien abgestufte Beiträge. Wenn Nutztieren regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS) gewährt wird, werden ebenfalls nach Tierkategorien abgestufte Beiträge ausgerichtet.