Sonderbewilligungen
Im ökologischen Landbau sollen Pflanzenschutzmittel gezielt eingesetzt werden, so dass die Umwelt nicht belastet und die Kulturen geschützt werden: "Schützen ohne zu schaden" lautet das Motto.
Gestützt auf die Direktzahlungsverordnung und auf die Richtlinien für den Ökologischen Leistungsnachweis hat die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) die Weisung „Pflanzenschutz im ÖLN“ erlassen. Sie regelt genau, welche Schaderreger im Acker- und Futterbau bekämpft werden können, wo eine Sonderbewilligung notwendig ist und wer Sonderbewilligungen erteilt.
Massnahmen im Überblick:
- Direkte Pflanzenschutzmassnahmen müssen sich am Prinzip der Schadschwelle bzw. Bekämpfungsschwelle orientieren, sofern eine vorhanden ist.
- Die Sonderbewilligung wird schriftlich erteilt und ist zeitlich befristet.
- Sonderbewilligungen sind grundsätzlich Einzelbewilligungen. In epidemischen Fällen können generelle Sonderbewilligungen für eine Region erteilt werden.
- Auflagen von PSM (z. B. Einschränkung in Gewässerschutzzone, Abstandsauflagen etc.) sind einzuhalten.
- Ein unbehandeltes Kontrollfenster ist mindestens beim Einsatz von Vorauflaufherbiziden in Getreide, bei erteilten Sonderbewilligungen für Vorauflaufbehandlungen bzw. Insektizidbehandlungen anzulegen.
- Für eine Sonderbewilligung wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.– verrechnet.
Wann brauche ich eine Sonderbwilligung?
In der Weisung "Pflanzenschutz im ÖLN" ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ÖLN-Betrieben geregelt. Alle Fälle, für die eine Sonderbewilligung nötig ist, sind mit SB bezeichnet. Bei Fragen wenden Sie sich an die entsprechende Kontaktperson per Telefon oder E-Mail.
Beat Felder
BBZN Hohenrain
Tel: 041 228 30 99
E-Mail
Mario Kurmann
BBZN Hohenrain
Tel: 041 228 30 89
E-Mail
Aurelia Jud
BBZN Hohenrain
Tel: 041 228 30 75
E-Mail
Barbara Wälchli
BBZN Hohenrain
Tel: 041 228 30 18
E-Mail