Am 1. Januar 2020 wurde in der Schweiz das neue Pflanzengesundheitsrecht eingeführt, welches die Überwachung und Bekämpfung von besonders gefährlichen Schadorganismen (bgSO) regelt. Diese werden neu in vier Hauptkategorien unterteilt:
- Quarantäneorganismen sind bgSO von potenzieller wirtschaftlicher Bedeutung, die in der Schweiz nicht oder nur lokal auftreten. Für sie gilt eine allgemeine Melde- und Bekämpfungspflicht. Zu den Quarantäneorganismen gehören zum Beispiel das Bakterium Xylella fastidiosa, der Asiatische Laubholzbockkäfer, der Japankäfer Popillia japonica und der Maiswurzelbohrer. Für den Maiswurzelbohrer gilt im Kanton Luzern im Rahmen eines Pilotprojektes eine spezielle Regelung (Merkblatt Maiswurzelbohrer).
- «Schutzgebiet-Quarantäneorganismen» sind bgSO, die in der Schweiz verbreitet sind, in bestimmten Gebieten jedoch noch nicht auftreten und dort ein hohes Schadpotenzial aufweisen. Sie besitzen nur in den für sie ausgeschiedenen Schutzgebieten den Status eines Quarantäneorganismus, nicht aber in der übrigen Schweiz. Dazu gehört der Feuerbrand. Er hat ausser im Kanton Wallis (Schutzgebiet) den Status eines Quarantäneorganismus verloren und wird als «geregelter Nicht-Quarantäneorganismus» behandelt (siehe unten).
- Als «potenzielle Quarantäneorganismen» werden neu auftretende Schadorganismen bezeichnet, für die vorübergehende Massnahmen ergriffen werden, bis abgeklärt ist, ob sie die Kriterien für einen Quarantäneorganismus erfüllen. Zwei Krankheiten bei Tomaten, die durch Viren verursacht werden, gehören dazu.
- In Übereinstimmung mit dem Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC), wird die neue Kategorie «geregelte Nicht-Quarantäneorganismen» geschaffen. Dies sind bgSO, die in der Schweiz weitverbreitet sind und hauptsächlich über spezifische, zum Anpflanzen bestimmte Wirtspflanzen verbreitet werden. Dazu gehören zum Beispiel der Feuerbrand, Sharka bei Steinfrüchten und der Pulverschorf bei Kartoffeln.
Vierzehn Quarantäneorganismen werden in Spezial- und Feldkulturen und im Siedlungsgebiet mit Fallen oder mit visuellen Kontrollen gemäss Vorgaben des Bundes überwacht.
Merkblatt Maiswurzelbohrer
Überblick zum neuen Pflanzengesundheitsrecht ab 2020