Neophyten: Praxishilfe, Flyer und Merkblätter
Merkblätter und Weisungen
Verbotene Pflanzen
Die eidgenössische Freisetzungsverordnung (FrSV) regelt den Umgang mit gebietsfremden Pflanzen. Unter anderem nennt sie Pflanzen, mit denen der Umgang verboten ist. Das heisst, sie dürfen weder eingeführt, verschenkt, verkauft, transportiert, vermehrt, angepflanzt noch gepflegt werden. Alle Massnahmen zur Bekämpfung hingegen sind zulässig. Es besteht aber keine Pflicht zur Bekämpfung (ausser bei Ambrosia)
Die 10er-Regel
Von 1'000 gebietsfremden Arten, die zu uns kommen, haben 100 eine beschränkte Überlebenschance, davon etablieren sich 10 auf Dauer und nur 1 Art hat invasives Potential.
Gefahren und Probleme
- Invasive Neophyten verbreiten sich unkontrolliert.
- Sie verdrängen einheimische Pflanzen und Tiere.
- Sie beeinträchtigen naturnahe Lebensräume.
- Sie verändern das Landschaftsbild.
- Sie führen zu Ertragsausfällen in Land- und Forstwirtschaft.
- Sie schädigen oder destabilisieren Bauten (Uferbefestigungen, Stützmauern usw.).
- Sie gefährden die Gesundheit.