Landwirtschaft und Wald

Bibermanagement und Konflikte

Der Biber passt den Lebensraum seinen Bedürfnissen an. Dies kann zu Konflikten und Schäden führen. Der Biber sowie seine Erdbaue und Dämme sind geschützt und dürfen nicht ohne Bewilligung entfernt oder manipuliert werden. Nehmen Sie daher bei Konflikten oder Schäden unverzüglich mit der Abteilung Natur, Jagd und Fischerei der Dienststelle lawa Kontakt auf.

Konflikte und Schäden unverzüglich melden
Der Mensch hat seit der Ausrottung des Bibers vor 200 Jahren die Landschaft stark verändert. Der Biber passt diese vom Menschen veränderten Lebensräume wieder seinen Bedürfnissen an. Dadurch erbringt er einerseits monetär nicht erfasste Ökosystemleistungen, verursacht aber andererseits Schäden. Schäden entstehen meist durch Vernässung oder Frass an landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Kulturen. Weiter können Biberbaue einstürzen und so Schäden an Strassen und Wege verursachen. Der Biber sowie seine Erdbaue und Dämme sind geschützt und dürfen nicht ohne Bewilligung entfernt oder manipuliert werden (Art. 7 Abs. 1 JSG, Art. 18 Abs. 1 NHG, Art. 14 Abs. 5 NHV). Nehmen Sie daher bei Konflikten oder Schäden unverzüglich mit der Abteilung Natur, Jagd und Fischerei der Dienststelle lawa Kontakt auf.

Schäden an landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Kulturen sowie an Nutztieren können vom Kanton entschädigt werden. Bitte benutzen Sie das Schadenformular als Antrag für eine Entschädigung. Weitere Informationen zur Schadenverhütung und -vergütung finden Sie im Managementkonzept Biber Kanton Luzern und auf der Website der nationalen Biberfachstelle.

Managementkonzept Biber Kanton Luzern
Der Umgang mit dem Biber wird hauptsächlich durch die Jagdgesetzgebungen auf Bundes- und Kantonsebene geregelt. Zum Zeitpunkt ihrer Erarbeitung waren Biber in der Schweiz selten und Konflikte sowie Schäden nicht voraussehbar. Daher sind die Verhütung und die Vergütung von Biberschäden in der aktuellen Gesetzgebung ungenügend konkretisiert. Das Managementkonzept Biber Kanton Luzern vermag die fehlenden Rechtsgrundlagen nicht zu ersetzen und will weder Biberpolitik noch Biberstrategie vorgeben. Vielmehr dient das Konzept als verwaltungsinterne Richtlinie bei Interessenkonflikten mit dem Biber. Damit garantiert es ein transparentes und einheitliches Handeln der Verwaltung, trotz lückenhafter Gesetzgebung. Weiter dokumentiert es die historische und aktuelle Situation des Bibers (Castor fiber) im Kanton Luzern und macht Prognosen über die zu erwartende Bestandesentwicklung mit den resultierenden Konsequenzen. Das Konzept basiert auf dem Konzept Biber Schweiz (Bafu 2016) und wurde mit zahlreichen Fachstellen und Organisationen diskutiert.

Die nationale und kantonale Jagdgesetzgebung ist in Überarbeitung. In der Vernehmlassung befinden sich sowohl die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (SR 922.0), als auch die Totalrevision des entsprechenden kantonalen Gesetzes (SRL Nr. 925). Beide Gesetze werden in den nächsten Jahren durch die Parlamente von Bund resp. Kanton neu erlassen. Das Managementkonzept Biber Kanton Luzern ist somit zeitlich klar befristet. Es wird überarbeitet, sobald die neuen Rechtsgrundlagen in Kraft treten.

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