Landwirtschaft und Wald
Regenwasser soll vermehrt in den Böden gespeichert und das Abfliessen verlangsamt werden. Zusammen mit Landwirtschaftsbetrieben und Gemeinden werden verschiedene Massnahmen zur Wasserretention umgesetzt und deren Wirkung untersucht.
Zum Schutz der Luzerner Gewässer vor der unerwünschten Einschleppung von invasiven gebietsfremden Gewässerlebewesen wie der Quaggamuschel, gilt eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht.
Dieser Käfer wurde in Zell erstmals im August 2022 entdeckt. Gemäss der Pflanzengesundheitsverordnung des Bundes ist der Käfer melde- und bekämpfungspflichtig. Für die Umsetzung der vorgeschriebenen Massnahmen ist der Kanton Luzern zuständig.
Bund und Kanton unterstützen Gemeinden bei Projekten zur ökologischen Aufwertung von Flächen im Siedlungsraum mit Fördergeldern und Beratung.
Die erfolgreiche Bekämpfung invasiver Neophyten beginnt mit der sicheren Erkennung der Problempflanzen. Die wichtigsten Merkmale der Häufigsten Pflanzen sind in dieser Praxishilfe zusammengefasst.
Im Kanton Luzern ist mit einer vermehrten Wolfspräsenz zu rechnen. Mit wirksamen Herdenschutzmassnahmen sollen Nutztiere möglichst gut geschützt werden. Bei Begegnungen mit dem Wolf sind einfache Verhaltensmassnahmen zu beachten.
Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand.
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