www.lu. ch


Landwirtschaft und Wald

Fischereireviere

Die Fliessgewässer im Kanton Luzern sind in Reviere eingeteilt und werden jeweils für acht Jahre an Pächtergruppen verpachtet.

Informationen für Pächterinnen, Pächter und Jahresgäste

Jedem Mitglied und jedem Gast des Fischereireviers wird jährlich eine Fischereiberechtigung ausgestellt. Die Fischereiberechtigung ist in der Fischerei-App ersichtlich. Bei jeder Fischereiaktivität ist eine Tagesstatistik in der Fischerei-App zu starten. Alternativ kann die Papierstatistik mit den entsprechenden Einträgen auf sich getragen werden.


Informationen für Obfrauen, Obmänner oder deren Stellvertretung

Fischereiportal Luzern

Für die Aufgaben der Obfrauen und Obmänner stellt der Kanton Luzern ein Fischereiportal zur Verfügung. Im Portal können die Mitglieder des Fischereireviers verwaltet und wenn nötig unterstützt werden.

weitere Informationen zum Fischereiportal

Meldung Mutationen

Bitte melden Sie Mutationen von Mitgliedern und Jahresgästen unter dem Jahr  per Mutationsformular. Alternativ können sie die Meldungen auch mit der Bestellung der Fischereiberechtigungen mitteilen.

Mutationsformular Fischereirevier

Bestellung Fischereiberechtigungen

Die Fischereireviere erhalten jeweils anfangs November eine Information per E-Mail zur Bestellung der Fischereiberechtigungen für das Folgejahr.