Fischerei

Der Hecht am Ufer, die Forelle im Bach, die Felchen in den Weiten des Sees - sie gehören weder den Fischern noch dem Staat noch den Eigentümern eines privaten Fischereirechts. Sie gehören nur sich selbst. Der Staat als Inhaber des Fischereiregals sowie Eigentümer privater Fischereirechte können durch Patente und Pachten die Berechtigung erteilen, sich Fische anzueignen.