Fischerei

Der Hecht am Ufer, die Forelle im Bach, die Felchen in den Weiten des Sees - sie gehören weder den Fischern noch dem Staat noch den Eigentümern eines privaten Fischereirechts. Sie gehören nur sich selbst. Der Staat als Inhaber des Fischereiregals sowie Eigentümer privater Fischereirechte können durch Patente und Pachten die Berechtigung erteilen, sich Fische anzueignen.

Hinweise

  • Auf Grund einer Systemumstellung gibt es aktuell Verzögerungen bei der Ausstellung von Fischereipatenten. Wir bitten Sie um Verständnis.
  • Sportfischer mit einem Jahrespatent 2024 können die Fänge vom 26.12 bis 31.12.2024 ab Januar in der neuen Fischerei-App auf dem Folgepatent 2025 nacherfassen.