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Landwirtschaft und Wald

Fischerei

Der Hecht am Ufer, die Forelle im Bach, die Felchen in den Weiten des Sees - sie gehören weder den Fischern noch dem Staat noch den Eigentümern eines privaten Fischereirechts. Sie gehören nur sich selbst. Der Staat als Inhaber des Fischereiregals sowie Eigentümer privater Fischereirechte können durch Patente und Pachten die Berechtigung erteilen, sich Fische anzueignen.

Allgemeine Fragen zur Fischerei
Tel: 041 349 74 80
E-Mail

Sebastian Kaufmann
Fachbereichsleiter Fischerei
Tel: 041 349 74 72
E-Mail

Tim Böbner
Kantonaler Fischereiaufseher
Tel: 041 349 74 81
E-Mail

Sybille Roos
Fachbearbeiterin
Biodiversitätsförderung und Fischereiaufseherin
Tel: 041 349 74 16
E-Mail

Petra Herzog
Koordinatorin Administration Fischerei

Jagd- und Fischereipatente
Tel: 041 349 74 80
E-Mail

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