Vorrangfunktionen

Wenn Waldleistungen von öffentlichem Interesse an bestimmte Waldgebiete gebunden sind, so sind Vorrangfunktionen ausgeschieden.

In der Waldfunktionenkarte (Online-Karte) sind die ausgeschiedenen Flächen ersichtlich. Zur Übersicht sind unten die sieben ausgeschiedenen Vorrangfunktionen kurz vorgestellt. Ein Klick aufs Bild führt zum dazugehörenden Unterkapitel im WEP, in welchem die konkreten Handlungsgrundsätze formuliert sind.

Der Schutzwald (19% der Waldfläche) schützt Personen und erhebliche Sachwerte vor Naturgefahren wie Steinschlag, Rutschungen und Murgängen und Lawinen. Die kontinuierliche Pflege der Schutzwälder ist unerlässlich.

Der Waldschutzperimeter (26% der Waldfläche) umfasst die Wälder, in welchen die Entwicklung von Schadorganismen möglichst zu verhindern ist, um die Funktion des Schutzwaldes sicherzustellen.

Ökologisch besonders bedeutsame Wälder sind als Naturvorrangfläche ausgeschieden (19% der Waldfläche). Eingriffe sind aufs Schutzziel (generelle Ausrichtung im WEP-Anhang) auszurichten. Seltene Pflanzen- und Tierarten sind zu fördern.

Wildvorranggebiete (41% der Waldfläche) sind wertvolle Lebensräume und Vernetzungsachsen für waldbewohnende und waldnutzende Arten. Sie sollen möglichst störungsarm sowie möglichst frei von Bauten und Anlagen bleiben. Neue Erholungsinfrastruktur und sowie bewilligungspflichtige Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Holznutzung und Jagd sind nicht eingeschränkt. 

Grundwasserschutzzonen (4% der Waldfläche) dienen dazu, Trinkwassergewinnungsanlagen und das Grundwasser vor Beeinträchtigungen zu schützen. Dafür zuständig ist die Dienststelle Umwelt und Energie uwe. In den Schutzzonen S1 und S2 dürfen keine Pflanzenschutzmittel angewendet und keine Bauten bewilligt werden.

Vorrang archäologische Fundstellen und Kulturdenkmäler (weniger als 1% der Waldfläche) umfasst archäologische Fundstellen gemäss kantonalem Inventar sowie erhaltenswerte, eingetragene Kulturdenkmäler. Archäologische Fundstellen sind bei der Feinerschliessung zu beachten. Jegliche Bodeneingriffe sind bewilligungspflichtig.
 

 Der Kanton sichert im Vorrang Betrieblicher Gewässerunterhalt Kanton (0.6% der Luzerner Waldfläche) mit der Pflege der Ufervegetation den Hochwasserabfluss (Hochwasserschutz). Dabei werden auch vielfältige, natürliche oder naturnahe Lebensräume für Pflanzen und Tiere erhalten oder gefördert. 

Die Holznutzung ist eine wichtige Waldfunktion. Trotzdem hat sie nicht Vorrangfunktion, da sie nicht an bestimmte Gebiete gebunden ist. Auch Erholung wurde nicht als Vorrang bestimmt hingegen im Sinne einer «Negativausscheidung» sind Wildvorranggebiete ausgeschieden.

Überlagerungen wurden bewusst in Kauf genommen. Der Schutzwald hat grundsätzlich Vorrang gegenüber allen anderen Vorrangfunktionen, wobei auch da die anderen Funktionen soweit möglich zu berücksichtigen sind. Ansonsten sind unterschiedliche Zielvorgaben objektspezifisch zu koordinieren.