Kontaktpersonen und Auffangstationen
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Erhöhnte Gefahr von Vogelgrippe (Veterinärdienst Kanton Luzern)
Personen, die auf tote Wildvögel stossen, bei denen keine klar erkennbare Todesursache wie etwa ein Unfall ersichtlich ist, sind gebeten, diese nicht zu berühren und sich an die Polizei, die Wildhut oder die Jagd- und Fischereiaufsicht zu wenden. Diese haben die benötigten Materialien und das Wissen im Umgang mit dem toten Tier. Falls es doch zu einer Berührung kommt, so waschen Sie die Hände gründlich. Die gemeldeten Tiere werden zu einer Sammelstelle gebracht und dort durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt untersucht.