Arten

Der Kanton Luzern trägt für spezifische gefährdete Arten eine besondere Verantwortung. Kernpunkt des kantonalen Artenschutzkonzeptes ist die Erarbeitung von Artenhilfsprogrammen. Gleichzeitig sollen Pflegemassnahmen für Biotope so optimiert werden, dass möglichst viele Arten davon profitieren. Leitarten dienen dabei als Vorgabe für die Pflege und Gestaltung der verschiedenen naturschutzfachlich relevanten Lebensräume.