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Landwirtschaft und Wald

Regelung Schiffe

In verschiedenen Schweizer Seen breitet sich die eingeschleppte Quaggamuschel stark aus, verdrängt einheimische Arten und verursacht Schäden an Infrastrukturanlagen. Nach heutigem Wissensstand breitet sich die Quaggamuschel hauptsächlich über Schiffe aus, die in verschiedenen Gewässern verkehren. Zum Schutz der Luzerner Gewässer vor der unerwünschten Einschleppung von invasiven gebietsfremden Gewässerlebewesen wie der Quaggamuschel, gilt eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht.

Die Quaggamuschel wurde erst vor wenigen Jahren in der Schweiz entdeckt und wird leider immer weiter verschleppt. Ist ein Gewässer einmal betroffen, gibt es bisher keine Massnahmen, um die Ausbreitung der invasiven Muschel zu stoppen. Im Kanton Luzern wurde die Quaggamuschel im Sommer 2024 im Vierwaldstättersee und 2026 mit einem eDNA-Test im Rotsee nachgewiesen. Wie schnell sich die Muschel im Vierwaldstättersee ausbreiten wird und ob im Rotsee nicht nur DNA-Spuren, sondern auch Tiere über den Reuss-Rotsee-Kanal eingewandert sind, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Die Reinigungspflicht wird auch dazu beitragen, die Ausbreitung in bereits befallenen Seen zu verzögern und damit die Folgekosten für Umwelt und Infrastrukturen zu begrenzen.

Schiffsmelde- und -reinigungsverordnung

Eine Reinigungspflicht für gewässerwechselnde Schiffe besteht im Kanton Luzern seit Mai 2024, in den übrigen Zentralschweizer Kantonen bereits seit 2023. Mit der neu erlassenen Schiffsmelde- und -reinigungsverordnung (SMRV) setzt der Regierungsrat per 1. April 2026 eine umfassende Regelung des Meldesystems, der Reinigungsauflagen sowie der behördlichen Zuständigkeiten in Kraft. Gleichzeitig wird damit auch das befristet erlassene Einwasserungsverbot für den Sempacher-, Baldegger- und Rotsee aufgehoben.

Verordnung
Erläuterungen zur Verordnung
Bericht Auswertung Vernehmlassung
Weisungen Schiffsreinigungspflicht

 

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Schifffahrt - Kanton Luzern

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