Regelung Schiffe

In verschiedenen Schweizer Seen breitet sich die Quaggamuschel stark aus, verdrängt einhimische Arten und verursacht Schäden an der Infrastruktur. Sempacher-, Baldegger- und Rotsee sind noch frei von der invasiven Muschel. Sie breitet sich hauptsächlich über Schiffe und Boote aus, die in verschiedenen Gewässern verkehren. Zum Schutz dieser drei Seen verfügte der Regierungsrat Mitte Dezember 2024 ein sofortiges Einwasserungsverbot.

Die Quaggamuschel wurde erst vor wenigen Jahren in der Schweiz entdeckt und wird leider immer weiter verschleppt. Ist ein Gewässer einmal betroffen, gibt es bisher keine Massnahmen, um die Ausbreitung der invasiven Muschel zu stoppen. Sie vermehrt sich schnell und hat grosse negative Auswirkungen auf das Ökosystem eines Gewässers, verursacht hohe Schäden an Infrastrukturen und sorgt für Einbussen in der Fischerei. Nach heutigem Wissen gelten Schiffe, die in verschiedenen Gewässern eingewassert werden, als wichtigste Verbreiter der Quaggamuschel.

Einwasserungsverbot

Ab dem 10. Dezember 2024 gilt für den Sempacher-, Baldegger-, und Rotsee bis auf Weiteres ein Einwasserungsverbot für immatrikulierte Schiffe, die nicht auf einem dieser Seen zugelassen sind oder die zuvor in einem anderen Gewässer lagen. Grund dafür ist die drohende Gefahr der Einschleppung der Quaggamuschel.

Allgemeinverfügung Einwasserungsverbot
Erläuterungen zum Einwasserungsverbot

 

Reinigungspflicht

Für alle vom Verbot ausgenommenen Schiffe sowie nicht immatrikulierte Wasserfahrzeuge, insbesondere Rennruderboote, Paddelboote, Surfbretter und SUPs, Kitesurfbretter und Strandboote usw. gilt die Reinigungspflicht gemäss den Weisungen Schiffsreinigungspflicht des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements.

Weisung Schiffsreinigungspflicht

Vera Lucia Alessandrello
Fachbearbeiterin Schiffsmeldung, Schifsreinigung 
Tel: 041 349 72 92
E-Mail