Verbotene Pflanzen
Die eidgenössische
Freisetzungsverordnung (FrSV) regelt den Umgang mit gebietsfremden Pflanzen. Unter anderem nennt sie Pflanzen, mit denen der Umgang verboten ist. Das heisst, sie dürfen weder eingeführt, verschenkt, verkauft, transportiert, vermehrt, angepflanzt noch gepflegt werden. Massnahmen zur Bekämpfung hingegen sind zulässig.