Neophyten: Praxishilfe, Flyer und Merkblätter

Verbotene Pflanzen

Die eidgenössische Freisetzungsverordnung (FrSV) regelt den Umgang mit gebietsfremden Pflanzen. Unter anderem nennt sie Pflanzen, mit denen der Umgang verboten ist. Das heisst, sie dürfen weder eingeführt, verschenkt, verkauft, transportiert, vermehrt, angepflanzt noch gepflegt werden. Alle Massnahmen zur Bekämpfung hingegen sind zulässig. Es besteht aber keine Pflicht zur Bekämpfung (ausser bei Ambrosia)

Die 10er-Regel

Von 1'000 gebietsfremden Arten, die zu uns kommen, haben 100 eine beschränkte Überlebenschance, davon etablieren sich 10 auf Dauer und nur 1 Art hat invasives Potential.

Gefahren und Probleme

  • Invasive Neophyten verbreiten sich unkontrolliert.
  • Sie verdrängen einheimische Pflanzen und Tiere.
  • Sie beeinträchtigen naturnahe Lebensräume.
  • Sie verändern das Landschaftsbild.
  • Sie führen zu Ertragsausfällen in Land- und Forstwirtschaft.
  • Sie schädigen oder destabilisieren Bauten (Uferbefestigungen, Stützmauern usw.).
  • Sie gefährden die Gesundheit.

Stephanie Amrein
Koordination Neobiota
Tel: 041 349 70 66
E-Mail

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen