Fischwanderung

Fische müssen innerhalb eines Fliessgewässers wandern können, da sie je nach Lebensphase spezifische Ansprüche an ihren Lebensraum haben. Die Wanderdistanzen sind je nach Fischart und Lebensphase sehr unterschiedlich. Künstliche Querbauwerke wie Wehre oder höhere Schwellen unterbinden diese Wanderungen flussaufwärts. Flussabwärts wird die Wanderung durch erhöhte Mortalität infolge von Turbinenpassagen erschwert.

Zwecks Landgewinnung und Hochwasserschutz wurden in den letzten 200 Jahren viele Fliessgewässer in der Schweiz stark verbaut und begradigt. Durch die Wasserkraftnutzung wurde der Geschiebehaushalt der Flüsse stark beeinträchtigt, die Abflusscharakteristik der grösseren Fliessgewässer durch Schwall- Sunk-Regime massiv gestört, sowie durch viele Querbauwerke die freie Fischwanderung stark unterbunden. Das «Ökosystem Fliessgewässer» wurde durch diese Einflussfaktoren teilweise so stark beeinträchtigt, dass dessen natürliche Funktionen heute nicht mehr überall gewährleistet sind. Durch den fehlenden Platz (ungenügend breiter Gewässerraum) richten Hochwasser oft grossen materiellen Schaden am Umland an, vor allem im Siedlungsbereich.

Sanierungsplanung Fischgängigkeit

Gesetzliche Grundlagen

Das revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes (GSchG) vom 1 Januar 2011, sowie die revidierte Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 1. Juni 2011 sollen diesen Missständen unter Einbezug des Bundesgesetzes über die Fischerei (BGF) entgegenwirken. Die Kantone sind verpflichtet, folgende Strategischen Planungen zu erarbeiten und Prioritäten für deren Umsetzungen zu definieren:

  • Revitalisierungsplanung mit Prioritätensetzung (nach GSchG Art. 38a)
  • Sanierungsplanung Geschiebehaushalt (GSchG Art. 43a)
  • Sanierungsplanung für Kraftwerke mit Schwall-Sunk-Betrieb (GSchG Art. 39a)
  • Sanierungsplanung zur Wiederherstellung der Fischwanderung bei Kraftwerken (BGF Art. 10)

Situation Kanton Luzern

Im Rahmen der Sanierungsplanung Fischgängigkeit wurden im Kanton Luzern insgesamt 42 Anlagen untersucht, welche die Wasserkraft zur Erzeugung von Energie aktuell oder früher nutzten und einen Einfluss auf die Migration der Fische haben.

Grafik Fischgaengigkeit

Zeitliche Prioritätenliste

Total wurden 18 Anlagen mit 1. Priorität, 12 mit 2. Priorität und 4 mit 3. Priorität zur Sanierung veranschlagt, 8 Anlagen wurden von der Sanierungspflicht befreit.

  • Priorität 1: Sanierung bis 2023
  • Priorität 2: Sanierung bis 2025
  • Priorität 3: Sanierung bis 2030
Karte Fischgängigkeit
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