Das jagdliche Nutzungsrecht, oder Jagdregal, wird im Kanton Luzern alle acht Jahre durch die Verpachtung von Jagdrevieren an Jäger und Jägerinnen weitergegeben. Mit der Pacht übernimmt die Jagdgesellschaft zahlreiche Aufgaben und Verpflichtungen und erhält im Gegenzug exklusiv das jagdliche Nutzungsrecht im Revier, welches verpflichtend mit den ihr übertragenen Aufgaben verbunden ist.
Im Kanton Luzern gibt es 123 Jagdreviere. Die Reviergrenzen folgen oft den Gemeindegrenzen. Grosse Gemeinden umfassen mehrere Reviere. Die Grenzen berücksichtigen jagdliche und wildbiologische Kriterien.
Die Fischerei- und Jagdverwaltung verpachtet die Reviere an Jägerinnen und Jäger. Das grösste Revier misst 3079 ha und wird von neun bis 15 Pächtern betreut. Das Kleinste umfasst 330 ha bei drei bis vier Pächtern.