Rotwildjagd
Der Kanton überwacht die Rotwildbestände und die Auswirkungen dieser Tiere auf die Artenvielfalt und die Lebensräume. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Einfluss auf den Wald und die landwirtschaftlichen Kulturen. Er legt die Massnahmen und Vorgehensweisen zur Regulierung und nachhaltigen Nutzung der Bestände fest.
Rotwild darf vom 1. August bis am 15. Dezember bejagd werden. Im Zeitraum der Jahre 2020 bis 2024 wurden im Kanton Luzern jährlich zwischen 164 – 202 Rothirsche erlegt. Wie die obige Grafik zeigt, erfolgten jeweils nahezu 90 % der Abschüsse während den Monaten August bis Oktober.
Abschüsse Rotwild (2004 – 2025) nach Wildräumen
Mit wenigen Ausnahmen hat der Rotwildabschuss im Kanton Luzern bis 2017 kontinuierlich zugenommen. Seitdem hat sich der Abschuss zwischen 150 bis 200 Tieren eingependelt, einzig im Jahr 2022 wurden erstmals über 200 Stück Rotwild erlegt. Die meisten Rotwildabschüsse resultieren jährlich in den Wildräumen Schrattenflueh-Beichlen und Pilatus-Schimbrig. Der Abgang in den Wildräumen Napf, Rigi und dem übrigen Kantonsgebiet ist vergleichsweise klein, hat im Verlauf der Jahre aber ebenfalls zugenommen. Diese Zunahme wiederspiegelt die fortschreitende Ausbreitung des Rothirsches in neue oder ehemalig genutzte Lebensräume.