Rotwildjagd

Der Kanton überwacht die Rotwildbestände und die Auswirkungen dieser Tiere auf die Artenvielfalt und die Lebensräume. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Einfluss auf den Wald und die landwirtschaftlichen Kulturen. Er legt die Massnahmen und Vorgehensweisen zur Regulierung und nachhaltigen Nutzung der Bestände fest.

Vorschriften für die aktuelle Rotwildjagd ab August 2023

Alle für die Rotwildjagd relevanten Vorschriften sind im untenstehenden Auszug aus den geltenden Jagdbetriebsvorschriften zusammengefasst. Die vollständigen Jagdbetriebsvorschriften zur Nutzung und Regulierungen der Arten im Kanton Luzern finden Sie hier.

Stand Ende Rotwildjagd 2023

Rotwildjagd

Anteil der Rotwildabschüsse je Monat, von August bis Dezember (2020 - 2023)

Prozentualer Anteil der Rotwildabschüsse in den Montaten August bis Dezember (2020 - 2022)
Rotwild darf vom 1. August bis am 15. Dezember bejagd werden. Im Zeitraum der Jahre 2020 bis 2023 wurden im Kanton Luzern jährlich zwischen 173 – 202 Rothirsche erlegt. Wie die obige Grafik zeigt, erfolgten jeweils nahezu 90 % der Abschüsse während den Monaten August bis Oktober.

Abschuss- und Bestandszahlen beim Rotwild (2001 - 2023)

Verlauf der Abschuss- und Bestandeszahlen beim Rotwild (2000 - 2022)
Der Rothirschbestand nimmt im Kanton Luzern kontinuierlich zu. In die entsprechende Richtung haben sich ebenfalls die Abschusszahlen entwickelt. Im Gegensatz zu den Abschusszahlen handelt es sich bei den Bestandszahlen um Schätzungen. Diese können von diversen Faktoren beeinflusst werden und sind entsprechenden Schwankungen ausgesetzt.    
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