29.07.2015 - Feuerverbot gelockert

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben in den Zentralschweizer Kantonen zu einer leichten Entspannung der Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt. Die Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug haben deshalb gemeinsam entschieden, Höhen- und 1. Augustfeuer sowie das Abbrennen von Feuerwerk mit Auflagen zu genehmigen. Im Wald und in Waldesnähe besteht weiterhin ein absolutes Feuerverbot.

Die im Juli fehlenden Niederschläge und hohen Temperaturen haben die Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen massiv ansteigen lassen. In der Folge erliessen verschiedene Kantone ein allgemeines Feuerverbot. Die vereinzelten Regenschauer der vergangenen Tage haben zu einer leichten Entspannung der Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt. Je nach Region fielen zwischen 20 und 100 Millimeter Regen. Für den Nationalfeiertag sind gemäss aktuellsten Prognosen weitere Niederschläge vorausgesagt.

Ab sofort gilt für alle Zentralschweizer Kantone die Gefahrenstufe 4 (gross) und ein allgemeines Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (www.waldbrandgefahr.ch). Dies bedeutet, dass die Kantone Luzern, Schwyz und Zug ihre Feuerverbote lockern. Die Kantone Nidwalden, Obwalden und Uri halten an den bisher geltenden Feuerverboten fest. Für den Kanton Luzern gelten ab sofort und für den 1. August 2015 folgende Regelungen: 

  • Im Wald und in Waldesnähe bleibt es verboten, Feuer zu entfachen, zu grillieren und Streichhölzer oder Raucherwaren fortzuwerfen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, in Feuerschalen oder mit Einweggrills.
  • Das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
  • Beim Abbrennen von Höhen- und 1.-Augustfeuern sowie Feuerwerkskörpern muss ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden. Die auf Feuerwerkskörpern aufgedruckten Sicherheitsabstände sind noch zu vergrössern. (Im Kanton Uri sind Höhenfeuer zudem nur oberhalb der Waldgrenze zugelassen.)
  • Die Bevölkerung ist allgemein aufgerufen, mit Feuer im Freien (auch im Siedlungsgebiet) sorgfältig umzugehen und diese nie unbeaufsichtigt zu lassen.
  • Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen (Gas- oder Holzkohlegrills, feste Cheminées).

 Die weitere Witterungsentwicklung wird auch in der kommenden Woche von den zuständigen Behörden aufmerksam verfolgt.

Kontakt
Michiel Fehr, Leiter Waldregion Luzern, Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa)
Tel. 041 228 45 62, Mobile 076 386 83 19

ab 6. August 2015:
Silvio Covi, Fachleiter Schutzwald, Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa),
Mobile 079 399 23 21