Landwirtschaft und Wald

31.03.2015 - Leinenpflicht für Hunde in Luzerner Wäldern von April bis Juli

Im Kanton Luzern müssen Hunde zwischen dem 1. April und dem 31. Juli im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden. Damit wird das Wild besser geschützt. Diese Leinenpflicht wurde 2014 erstmals eingeführt.  

Mit der Leinenpflicht vom 1. April bis am 31. Juli im Wald und am Waldrand sollen die wildlebenden Tiere in der Hauptsetz- und Brutzeit vor Gefährdungen und Störungen geschützt werden. Damit soll verhindert werden, dass freilaufende Hunde Wildtiere hetzen und töten. Eine ähnliche Regelung kennt zum Beispiel auch der Kanton Aargau.

Einhaltung wird kontrolliert

 Die Erfahrungen vom letzten Jahr zeigten, dass sich viele Hundehalter vorbildlich an die neue Regelung hielten. Leider gab es jedoch auch einzelne Personen, die ihre Hunde frei laufen liessen und damit eine Gefährdung der jungen Wildtiere in Kauf nahmen. Dieses Jahr wird daher die Einhaltung der Leinenpflicht kontrolliert.

 Die Einschränkung gilt nicht für Diensthunde des Polizei- und Rettungswesens, Herdenschutz- sowie Jagdhunde im Einsatz oder bei der Aus- und Weiterbildung. Nach wie vor gilt, dass Hunde, die beim Reissen von Wild angetroffen werden, von berechtigten Personen erlegt werden können.

Anhang
Bild Kleber: Mit diesen Klebern - unter anderem auf  Robidog-Kästen - macht die Dienststelle Landwirtschaft und Wald auf die Leinenpflicht aufmerksam.

 

 

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