2005 ist im Kanton Luzern die kontrollierte Ursprungsbezeichnung (AOC) für Luzerner Weine eingeführt und der Anbau strenger geregelt worden. Seit diesem Jahr können Luzerner Weine nun auch mit «Reserve» oder «Spätlese» bezeichnet werden, sofern sie die entsprechende Voraussetzung erfüllen. Mit der überarbeiteten kantonalen Verordnung über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung stärkt der Kanton die Voraussetzungen für den Qualitätsweinbau.
Mit einer Fläche von 55 Hektaren spielt der Rebbau im Kanton Luzern im schweizerischen Vergleich (15'000 Hektaren) eine untergeordnete Rolle. In den letzten zehn Jahren hat sich jedoch die Rebfläche im Kanton Luzern verdoppelt und der Weinbau bietet inzwischen rund 40 Landwirtschaftsbetrieben eine wesentliche Einnahmequelle. Die Luzerner Weine geniessen einen sehr guten Ruf. Die Qualitätskontrolle hat höchste Priorität. 95 Prozent werden mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (AOC Luzern) produziert.
Kantonale Verordnung überarbeitet
Seit anfangs Jahr können für Luzerner Weine aufgrund der überarbeiteten kantonalen Verordnung auch Begriffe wie «Reserve», «Spätlese», «Beerenauslese» oder «Strohwein» verwendet werden, sofern sie die entsprechende Voraussetzung erfüllen. Ein «Reserve» ist beispielsweise ein Wein, der im Barrique ausgebaut wird und erst nach einem Reifungsprozess von 18 Monaten in den Verkauf gelangen darf. Die kantonale Verordnung über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung von Weinen ist entsprechend angepasst worden.
Neue pilzwiderstandsfähige Sorten erlaubt
Auch fanden Anpassungen an die Westschweiz statt. Wie z.B. der Oeil de Perdrix darf neu auch der Rosé mit zehn Prozent Weisswein verschnitten werden. Eine weitere Änderung betrifft die Rebsorten. Die Liste wurde insbesondere im Bereich pilzwiderstandsfähiger Sorten angepasst. So dürfen neu Divico, Muscaris oder Souvignier gris angebaut werden. Die Liste umfasst neu 20 weisse und 28 rote Sorten.
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Die pilzwiderstandsfähige Schweizer Neuzüchtung Divico darf neu unter AOC Luzern angebaut werden.
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