Der Kanton fördert Waldreservate. Im Kanton Luzern gibt es zwei Typen von Waldreservaten. Ziel der Waldpolitik ist es, dass 10% der Waldlfläche bis 2030 als Waldreservat gesichert ist. Der aktuelle Stand 2022 liegt bei 6%. Waldreservate bilden einen wichtigen Bestandteil der ökologischen Infrastruktur.
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Naturwaldreservate
Auf geeigneten Flächen wird die natürliche Dynamik und damit der ganze Lebenszyklus des Waldes zugelassen - von der natürlichen Verjüngung bis zur Alters- und Zerfallsphase, ohne menschliche Eingriffe.
Waldflächen, die sich natürlich entwickeln, sind wertvolle Lebensräume. Sie bilden eine wichtige Ergänzung zum "Wirtschaftswald". Darin finden sich mehr alte Bäume (Altholz) und längerfristig auch mehr stehendes und liegendes Totholz, was für rund einen Viertel aller Waldarten überlebenswichtig ist.
Über den ganzen Kanton soll ein Netz solcher Lebensräume entstehen. Kernelemente sind die Naturwaldreservate. Wird auf einer grösseren zusammenhängenden Fläche langfristig ganz auf forstliche Eingriffe verzichtet, kann ein Naturwaldreservat eingerichtet werden. Damit können sowohl schutzwürdige Waldformationen (Moorwälder, seltene Waldgesellschaften, besondere Naturwerte) erhalten, wie auch die natürliche Entwicklung von häufig vorkommenden Waldgesellschaften zugelassen werden.
Sonderwaldreservate
Sonderwaldreservate dienen dem Artenschutz. Darin findet eine gezielte Bewirtschaftung zur Förderung der Biodiversität statt. Im Kanton Luzern von Bedeutung ist zum Beispiel das Auerhuhn. Der grösste Hühnervogel der Schweiz ist mit einem Bestand von schweizweit nur noch 450 bis 500 Paaren stark gefährdet. Er lebt in lückigen Bergwäldern. Wichtig ist eine gut entwickelte Bodenvegetation mit Zwergsträuchern, vor allem Heidelbeeren. Starke Bäume dienen als Schlafbäume. Mit forstlichen Eingriffen werden solche Lebensräume erhalten oder aufgewertet. Weitere Beispiele von geförderten Arten sind der Gelbringfalter oder Amphibien und Reptilien. Auf zusammenhängenden Waldflächen mit einem Förderziel kann ein Sonderwaldreservat eingerichtet werden.
Altholzgruppen
Altholzgruppen ergänzen das Netz von Waldreservaten. Sie bleiben im Rahmen des naturnahen Waldbaus auch im Wirtschaftswald erhalten. Die gesicherten alten und toten Bäume dienen als Trittsteine zwischen den Reservaten.
Der Kanton kann Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen für den Erhalt von Altholzgruppen unter folgenden Bedingungen entschädigen:
- Baumgruppe von mindestens acht Bäumen mit Durchmesser von mehr als 52 cm (Brusthöhendurchmesser).
- Vertraglich festgelegter Nutzungsverzicht der Bäume für wahlweise 25 oder 50 Jahre.
- Es entstehen keine Gefahren durch den Erhalt der Bäume (Schutzwald, Sicherheit für Erholungssuchende, usw.)
Biotopbäume
Das kleinste Element im Schutznetzwerk sind Biotopbäume. Alte, knorrige Bäume weisen Lebensräume für viele verschiedene Arten auf. Dies können Baumhöhlen, Rindentaschen oder auf abgestorbene Äste sein. Biotopbäume können mit einem Vertrag bis zum natürlichen Zerfall gesichert werden.
Wozu Totholz und alte Bäume
Damit Totholz nicht zur Falle wird