Waldreservate

Der Kanton fördert Waldreservate. Im Kanton Luzern gibt es zwei Typen von Waldreservaten: Naturwaldreservate und Sonderwaldreservate. Ziel der Waldpolitik ist es, dass 10 Prozent der Waldlfläche bis 2030 als Waldreservat gesichert ist. Der aktuelle Stand 2024 liegt bei 6 Prozent. Waldreservate bilden einen wichtigen Bestandteil der ökologischen Infrastruktur.

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Naturwaldreservate
Auf geeigneten Flächen wird die natürliche Dynamik und damit der ganze Lebenszyklus des Waldes zugelassen - von der natürlichen Verjüngung bis zur Alters- und Zerfallsphase, ohne menschliche Eingriffe.

Waldflächen, die sich natürlich entwickeln, sind wertvolle Lebensräume. Sie bilden eine wichtige Ergänzung zum "Wirtschaftswald". Darin finden sich mehr alte Bäume (Altholz) und längerfristig auch mehr stehendes und liegendes Totholz, was für rund einen Viertel aller Waldarten überlebenswichtig ist.

Über den ganzen Kanton soll ein Netz solcher Lebensräume entstehen. Kernelemente sind die Naturwaldreservate. Wird auf einer grösseren zusammenhängenden Fläche langfristig ganz auf forstliche Eingriffe verzichtet, kann ein Naturwaldreservat eingerichtet werden. Damit können sowohl schutzwürdige Waldformationen (Moorwälder, seltene Waldgesellschaften, besondere Naturwerte) erhalten, wie auch die natürliche Entwicklung von häufig vorkommenden Waldgesellschaften zugelassen werden.

  • Beispiele für Naturwaldreservate


    Glaubenberg
    Das neue Naturwaldreservat «Glaubenberg-Fürstein» ist mit seinen 823 Hektaren etwa so gross wie der Sarnersee und damit eines der grössten in der Zentralschweiz. Es bietet seltenen Moor- und Waldgesellschaften, Tieren und Pflanzen Platz. Im Torfmoos-Bergföhrenwald kommen bedrohte Arten wie Raufusshühner oder eine äusserst seltene Flechtenart (Calicium denigratum) vor. Mit der Realisierung des Waldreservats kann der einzigartige Lebensraum langfristig geschützt werden und natürliche Prozesse wie Zerfall und Wachstum können uneingeschränkt ablaufen. Um grössere Störungen zu vermeiden, ist auf der Obwaldner Seite bereits vor sieben Jahren eine Wildruhezone eingerichtet worden. Diese beschränkt die Zugänglichkeit zwischen dem 1. Dezember und 15. Juli im Gebiet Rossalp - Gerlisalp - Gemsgrube. Ansonsten ist das Gebiet für Besucherinnen und Besucher weiterhin frei zugänglich.

    Pilatussee
    Ungestörte Entwicklung von Flora und Fauna

    Das Naturwaldreservat bietet seltenen Pflanzen und Tieren wie dem Raufusshuhn Platz. Mit der Realisierung des Reservats werden national prioritäre Lebensräume wie der Torfmoos-Bergföhrenwald langfristig geschützt und natürliche Prozesse können uneingeschränkt ablaufen. Auf eine forstliche Nutzung des Waldes wird künftig verzichtet. In Ausnahmefällen können Massnahmen zur Förderung bestimmter Arten oder Lebensräume nötig sein. Solche haben in den Jahren 2014 und 2016 das Hochmoor beim ehemaligen Pilatussee aufgewertet. Dank dem Waldreservat bleiben der Schutz und Erhalt der zahlreichen Moorflächen sowie des wertvollen Waldes gewährleistet. 

    Verzicht auf Waldbewirtschaftung

    Damit sich der Wald möglichst natürlich entwickeln kann, wird künftig auf die forstliche Nutzung verzichtet. Die Waldentwicklung verläuft auf diesen nassen Böden und beim vorherrschenden Klima eher langsam. Massnahmen werden nur in Ausnahmefällen – zu Gunsten bestimmter Arten oder besonderer Lebensräume – nötig sein. So stellen beispielsweise die Raufusshühner hohe Ansprüche an ihren Lebensraum: nadelholzreiche, lichte, stufige Wälder mit einer reichen Bodenvegetation aus Heidelbeeren. Dank dem Waldreservat bleiben der Schutz und Erhalt der zahlreichen Moorflächen sowie der wertvollen Biotop- und Flechtenbäume gewährleistet.

Sonderwaldreservate

Sonderwaldreservate dienen dem Artenschutz. Darin findet eine gezielte Bewirtschaftung zur Förderung der Biodiversität statt. Im Kanton Luzern von Bedeutung ist zum Beispiel das Auerhuhn. Der grösste Hühnervogel der Schweiz ist mit einem Bestand von schweizweit nur noch 450 bis 500 Paaren stark gefährdet. Er lebt in lückigen Bergwäldern. Wichtig ist eine gut entwickelte Bodenvegetation mit Zwergsträuchern, vor allem Heidelbeeren. Starke Bäume dienen als Schlafbäume. Mit forstlichen Eingriffen werden solche Lebensräume erhalten oder aufgewertet. Weitere Beispiele von geförderten Arten sind der Gelbringfalter oder Amphibien und Reptilien. Auf zusammenhängenden Waldflächen mit einem Förderziel kann ein Sonderwaldreservat eingerichtet werden.
  • Beispiele für Sonderwaldreservate


    Pilatus Auerhuhn

    Zwischen Fräkmüntegg und Krienseregg entsteht eines der grössten Waldreservate im Kanton Luzern mit dem Ziel, den Lebensraum für das Auerhuhn zu erhalten. Das Auerhuhn ist das grösste Raufusshuhn in der Schweiz und gilt als stark gefährdet. Grund sind der Verlust ihres Lebensraumes durch dichte Wälder und Störungen durch Freizeitaktivitäten.

    Optimale Bedingungen im Pilatusgebiet

    Das Auerhuhn braucht nadelholzreiche, lichte, strukturreiche, störungsarme Wälder mit einer reichen Bodenvegetation aus Heidelbeeren. Im Pilatusgebiet befinden sich optimale Lebensräume für das Auerhuhn. Auf einer Fläche von rund 210 Hektaren, was der Grösse von zweihundert Fussballfeldern entspricht, werden verschiedene Fichten-Tannen-Wälder und Moorwälder in ein Waldreservat überführt. Im Wald liegen mehrere Hochmoore sowie Flachmoore von nationaler Bedeutung. An verschiedenen Standorten konnten seltene Flechten wie z.B. die Lungenflechte nachgewiesen werden, die auf konstante Umweltbedingungen angewiesen sind. Im Gegensatz zu einem Naturwaldreservat, wo der Wald der natürlichen Entwicklung überlassen wird, sind in einem Sonderwaldreservat gezielte Eingriffe möglich, um die Schutzziele zu erreichen. Beispielsweise kann der Waldbestand zur Förderung des Auerhuhns aufgelichtet und dadurch die Heidelbeere als Nahrungsquelle gefördert werden. Der aktuelle Bestand des Auerhuhns wird als stabil beurteilt. Ohne gezielte Massnahmen wäre jedoch ihr Lebensraum am Pilatus nicht auf Dauer gesichert. Damit würde ein wichtiger Trittstein in der Vernetzung der Populationen entlang der Voralpen wegfallen.

    Neudorf feuchte Wälder
    Rund um Neudorf in der Gemeinde Beromünster entsteht im Moretalerwald, Chegelwald, Wiholz und Vogelmoos-Herlisbergerwald ein Sonderwaldreservat. Im Gegensatz zu einem Naturwaldreservat, in dem sich Flora und Fauna ohne menschliches Zutun ungestört entwickeln, finden im Sonderwaldreservat gezielte Eingriffe zur Förderung der Biodiversität statt. Erste Eingriffe wurden von der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zusammen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern bereits realisiert: Dazu gehören der Bau und Unterhalt von Waldweihern oder die punktuelle Pflanzung von standortgerechten Bäumen. Diese ersetzen die durch die Eschenwelke absterbenden Eschen und fördern die Wiederbewaldung auf Sturmflächen. Durch eine naturnahe Pflege und Bewirtschaftung sollen möglichst standortgerechte, arten- und strukturreiche Mischwälder geschaffen und erhalten werden.

    Besonderheiten der Wälder in der Region Neudorf

    Auf den vernässten Böden rund um Neudorf kommen viele schweizweit besonders schützenswerte Waldgesellschaften wie der Traubenkirschen-Eschenwald, der Seggen-Schwarzerlen- sowie der Föhren-Birken-Bruchwald vor. Sie bieten Lebensraum für viele verschiedene bedrohte Tiere wie Amphibien, Reptilien oder Libellen. Das Vogelmoos ist ein Laichgebiet von nationaler Bedeutung für Amphibien wie Grasfrosch, Erdkröte und Bergmolch. Als botanische Besonderheit gilt der Strauss-Gilbweiderich (Lysimachia thyrsiflora), eine schweizweit gefährdete Pflanze. Das Reservat und seine Feuchtbiotope sind für die Ringelnatter ein wichtiges Vernetzungselement zwischen Sempachersee und den Seen im Seetal.

Sonderwaldreservat, Werthenstein Staldig
Sonderwaldreservat, Werthenstein Staldig

Fragen und Antworten zu Waldreservaten

  • Wie werden Waldreservte ausgeschieden?
    Die Ausscheidung von Waldreservaten erfolgt durch einen Vertrag zwischen den Waldeigentümer/innen und dem Kanton. Inventare und Schutzverordnungen wie beispielsweise Moorschutz oder kommunale Naturschutzzonen gelten weiterhin. Sie können einen Hinweis auf potentiale Waldreservate sein. Die Handlungsgrundsätze Naturvorrang gelten in allen Waldreservaten.
  • Warum scheiden wir Waldreservate aus?
    Viele seltene Arten sind auf spezielle Lebensräume (z. B. viel Alt- und Totholz, Feuchtgebiete) angewiesen, die im ‘normalen’ Nutzwald oft nicht vorhanden sind. Um diese Arten zu schützen und fördern, braucht es Gebiete ohne forstliche Nutzung oder mit gezielten Massnahmen zu Gunsten des Naturschutzes.
  • Wie viele Waldreservate sollen ausgeschieden werden?
    Bund und Kanton haben definiert, dass bis 2030 10 Prozent der Waldfläche als Waldreservate vertraglich geschützt sein sollen. Je 5 Prozent sollen als Naturwaldreservat und Sonderwaldreservat ausgeschieden werden.
  • Wo steht der Kanton Luzern?
    Ende 2024 sind rund 6 Prozent der Waldfläche als Reservat vertraglich geschützt. Es ist im Luzerner Privatwald eine grosse Herausforderung, die angestrebten 10 Prozent zu erreichen. 
  • Naturwaldreservate: Ziele, Vertrag, Entschädigung

    Ziel
    Prozessschutz, natürliche Waldentwicklung ohne Eingriffe.
    Urwaldähnliche Waldstrukturen mit viel Alt- und Totholz.
    Schutz und Förderung von seltenen Tier- und Pflanzenarten.

    Vertrag
    Vertrag über 50 Jahre, wird im Grundbuch als Anmerkung eingetragen Eine Kündigung des Vertrags ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei einer Vertragsverletzung durch eine Partei, kann der Vertrag aufgelöst werden. Ausbezahlte Beiträge müssten anteilsmässig zurückbezahlt werden.

    Entschädigung
    Der Nutzungsverzicht wird entschädigt mit dem auf 50 Jahre diskontierten Ertrag, der bei einer Normalbewirtschaftung der Vertragsfläche erzielt werden könnte. Berechnungsgrundlage bildet das Waldreservatkonzept des Kantons Luzern. Berücksichtigt werden folgende Faktoren: Ertragsklasse des Standorts, Geländeneigung, Erschliessung, Entwicklungsstufe, Deckungsgrad und Holzqualität. Minimalbeitrag beträgt Fr. 1'000.-/ha. Bei einem guten Standort im Baumholz mit guter Holzqualität und guter Erschliessung im flachen Gelände kann der Beitrag bis Fr. 8’000.-/ha betragen.

    Nutzungen, Pflege und Unterhalt
    Genereller Nutzungsverzicht mit folgenden Ausnahmen in Absprache mit der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa):

    • Unterhalt von bestehenden Anlagen und Wegen
    • Sicherheitsholzerei entlang bestehender Infrastruktur
    • Waldschutzmassnahmen nach Naturereignissen oder grossen Waldschäden, Holz bleibt als Totholz im Bestand liegen
    • Kleinere Nutzungen im Sömmerungsgebiet für die Eigenversorgung (Brennholz, Hagholz)

    Keine Beweidung von Wald. Die DS lawa definiert Ausnahmen im Rahmen des Sömmerungsprojekts.

  • Sonderwaldreservate: Ziele, Vertrag, Entschädigung

    Ziel
    Gezielte Förderung der Biodiversität. Das Schutzziel wird im Waldreservatsvertrag definiert. Eingriffe zur Erreichung des Schutzziels sind deshalb möglich, oft sogar notwendig. Die Handlungsgrundsätze Naturvorrang gelten in allen Waldreservaten.

    Vertrag
    Vertrag über 25 oder 50 Jahre, wird im Grundbuch als Anmerkung eingetragen. Eine Kündigung des Vertrags ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei einer Vertragsverletzung durch eine Partei, kann der Vertrag aufgelöst werden. Ausbezahlte Beiträge müssten anteilsmässig zurückbezahlt werden. Entschädigung Grundbeitrag von Fr. 500.-/ha bei 25 Jahre oder Fr. 1'000.-/ha bei 50 Jahre bei Vertragsabschluss ausbezahlt. Aufwertungsmassnahmen werden entschädigt. Bezahlt wird das Defizit, wenn Massnahmen nicht kostendeckend ausgeführt werden können. Zusätzlich gibt es die Grundpauschale Naturvorrang gemäss Instruktion Waldbiodiversität.

    Nutzungen, Pflege und Unterhalt
    Massnahmen müssen dem Ziel entsprechen und erfolgen in gegenseitiger Absprache mit der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa). Folgende Massnahmen sind weiterhin möglich:

    • Unterhalt von bestehenden Anlagen und Wegen
    • Sicherheitsholzerei entlang bestehender Infrastruktur
    • Waldschutzmassnahmen nach Naturereignissen oder grossen Waldschäden

    Keine Beweidung von Wald möglich. Die DS lawa definiert Ausnahmen im Rahmen des Sömmerungsprojekts.

Altholzgruppen
Altholzgruppen ergänzen das Netz von Waldreservaten. Sie bleiben im Rahmen des naturnahen Waldbaus auch im Wirtschaftswald erhalten. Die gesicherten alten und toten Bäume dienen als Trittsteine zwischen den Reservaten.

Der Kanton kann Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen für den Erhalt von Altholzgruppen unter folgenden Bedingungen entschädigen:

  • Baumgruppe von mindestens acht Bäumen mit Durchmesser von mehr als 52 cm (Brusthöhendurchmesser).    
  • Vertraglich festgelegter Nutzungsverzicht der Bäume für wahlweise 25 oder 50 Jahre.
  • Es entstehen keine Gefahren durch den Erhalt der Bäume (Schutzwald, Sicherheit für Erholungssuchende, usw.)

Biotopbäume
Das kleinste Element im Schutznetzwerk sind Biotopbäume. Alte, knorrige Bäume weisen Lebensräume für viele verschiedene Arten auf. Dies können Baumhöhlen, Rindentaschen oder auf abgestorbene Äste sein. Biotopbäume können mit einem Vertrag bis zum natürlichen Zerfall gesichert werden.

Wozu Totholz und alte Bäume

Damit Totholz nicht zur Falle wird