Landwirtschaft und Wald lawa.lu. ch

Waldentwicklungsplan (WEP)

An den Wald werden vielfältige und zum Teil widersprüchliche Ansprüche gestellt. Ein gutes Instrument für die Waldplanung ist deshalb unabdingbar, was mit dem Waldentwicklungsplan (WEP) gegeben ist. Im Waldentwicklungsplan (WEP) ist für die Behörden festgehalten, wie die Waldentwicklung und die Waldnutzung nachhaltig zu lenken ist.

Teilrevision WEP abgeschlossen

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) erhielt anfangs 2021 vom Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement BUWD, den Auftrag die Waldentwicklungsplanung (WEP) zu revidieren. Ziel der laufenden Teilrevision ist die Aktualisierung der Vorrangflächen, die Ergänzung aktueller Themen sowie Vereinheitlichung der Handlungsgrundsätze für den Wald über das ganze Kantonsgebiet. Aus den bestehenden 4 regionalen WEP wird ein kantonaler WEP. Neu ist das Leitbild Wald direkt im WEP integriert (Leitsätze zu den 7 Themen nachhaltige Waldentwicklung). Vom 11. März bis zum 9. April 2022 lag der Waldentwicklungsplan bei den Gemeinden öffentlich auf. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald hat die eingegangenen Meinungsäusserungen geprüft und zuhanden des Regierungsrates Stellung genommen. Aus der öffentlichen Auflage sind verschiedene Anliegen eingeflossen. Der Regierungsrat hat den neuen WEP per 1. Januar 2023 erlassen.  

Im Waldentwicklungsplan sind Handlungsgrundsätze zu den Waldfunktionen definiert und die Vorrangfunktionen räumlich festgelegt. Zudem sind aktuelle Herausforderungen für die Waldentwicklung und Waldnutzung sowie das weitere Vorgehen bezüglich diesen Herausforderungen (Themenblätter) aufgezeigt. Der Waldentwicklungsplan ist behördenverbindlich. Die Vorgaben aus dem Waldentwicklungsplan fliessen in die Beratung ein und werden im Rahmen von Projekten, Verträgen und Nutzungsbewilligungen umgesetzt.

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