Kommunale Naturschutzgebiete sind wichtige Elemente der Ökologischen Infrastruktur. Im Rahmen des Impulsprogramms finanziert der Kanton im Jahr 2024 grössere Aufwertungsmassnahmen (≠ Pflege- und Unterhaltsmassnahmen) aus Mitteln der Biodiversitäts- und der Klimastrategie für den Auf- und Ausbau der Ökologischen Infrastruktur.
HINWEIS: Das Budget 2024 für das Naturschutz Impulsprogramm ist ausgeschöpft. Es können keine Gesuche mehr eingereicht werden.
Mit dem Impulsprogramm sollen möglichst viele kommunale Naturschutzgebiete (kNSG) in möglichst vielen Gemeinden qualitativ aufgewertet werden. Die lokalen Freiwilligen- und/oder Behördenorganisationen sollen für Projekte motiviert werden. Beispiele für solche Aufwertungsmassnahmen sind: Ausbaggern verlandeter Teiche, Weiher und Tümpel, Aufwertung monotoner zu artenreichen Hecken, Anlage neuer Feuchtstandorte, Entbuschungen, Austausch von Oberboden mit Direktbegrünung, Anlage von grossen Versteck- und/oder Überwinterungsstrukturen. Berücksichtigt werden Projekte die im Jahr 2024 umgesetzt werden und zwischen 4000.00 bis 50'000.00 Franken kosten. Die Projekte können bis zu 100 Prozent finanziert werden (auch interne oder externe Planungskosten).
Gesuche können ab 01.01.2024 zur Prüfung eingereicht werden.
Bei Fragen oder Unklarheiten Kontakt aufnehmen mit Lena Bühlmann per E-Mail oder Telefon (078 301 05 53).
Sind die Unterlagen vollständig, erhalten die Gesuchstellenden innerhalb von drei Wochen nach Gesuchseingang den Beitragsentscheid.