Boden- und Pachtrecht
Das Bodenrecht will das bäuerliche Grundeigentum fördern und namentlich Familienbetriebe als Grundlage eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen Landwirtschaft erhalten und ihre Struktur verbessern. Weiter will es die Stellung des Selbstbewirtschafters, einschliesslich derjenige des Pächters, beim Erwerb landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstücke stärken.
Bodenrecht
Das Bodenrecht will das bäuerliche Grundeigentum fördern. Es enthält unter anderem Bestimmungen über den Erwerb von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken sowie die Teilung landwirtschaftlicher Gewerbe und die Zerstückelung landwirtschaftlicher Grundstücke.
Pachtrecht
Durch den landwirtschaftlichen Pachtvertrag verpflichtet sich der Verpächter, dem Pächter ein Gewerbe oder ein Grundstück zur landwirtschaftlichen Nutzung zu überlassen, während der Pächter bereit ist, dafür einen Zins zu bezahlen. Der Pachtvertrag ist an keine besondere Form gebunden. Es wird empfohlen, den Vertrag schriftlich abzufassen und von den Parteien unterschreiben zu lassen. Pachtvertragsformulare können beim Schweizerischen Bauernverband, Treuhand und Schätzungen, in Brugg oder beim BBZN in Hohenrain bestellt werden. Das BBZN bietet auch Beratungen in diesem Bereich an.
Telefonisch erreichbar:
8.00 - 11.30 Uhr
Michelle Käslin
Fachbearbeiterin
Boden- und Pachtrecht
Tel: 041 349 74 35
E-Mail
Julia Steiner
Fachbearbeiterin
Boden- und Pachtrecht
Tel: 041 349 74 30
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