Pachtrecht
Durch den landwirtschaftlichen Pachtvertrag verpflichtet sich der Verpächter, dem Pächter ein Gewerbe oder ein Grundstück zur landwirtschaftlichen Nutzung zu überlassen, während der Pächter bereit ist, dafür einen Zins zu bezahlen.
Parzellenweise Verpachtung
Telefonisch erreichbar:
8.00 - 11.30 Uhr
Julia Steiner
Fachbearbeiterin
Tel: 041 349 74 30
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Raphael Amrein
Fachbearbeiter
Boden- und Pachtrecht
Tel: 041 349 74 54
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