Beitrag für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF)

Der Beitrag wird pro ha Grünfläche (Dauerwiesen, Dauerweiden und Kunstwiesen) an jene Betriebe ausgerichtet, die den Nachweis erbringen, dass höchstens 10% der TS der jährlichen Futterration aus Kraftfutter besteht und mindestens 75% (Talgebiet) bzw. 85% (Berggebiet) der Ration Wiesen- und Weidefutter umfasst.

Annatina Bühler
Fachbereichsleiterin Direktzahlungen
Tel: 041 349 74 13
E-Mail

Kantonales Geoportal

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