Beitrag für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF)
Der Beitrag wird pro ha Grünfläche (Dauerwiesen, Dauerweiden und Kunstwiesen) an jene Betriebe ausgerichtet, die den Nachweis erbringen, dass höchstens 10% der TS der jährlichen Futterration aus Kraftfutter besteht und mindestens 75% (Talgebiet) bzw. 85% (Berggebiet) der Ration Wiesen- und Weidefutter umfasst.