Direktzahlungen und Beiträge
Mit Direktzahlungen und Beiträgen werden die von der Landwirtschaft erbrachten Leistungen abgegolten sowie Anreize für besonders ökologische Produktionsformen und besonders tierfreundliche Haltung von Nutztieren geschaffen. Ihre Ausrichtung ist an konkrete Auflagen und Bedingungen geknüpft.
Voraussetzungen
Damit ein Betrieb direktzahlungsberechtigt ist, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Z. B. Rechtsform, zivilrechtlichen Wohnsitz, Ausbildung oder Arbeitsbedarf.
Kulturlandschaftsbeiträge
Mit den Kulturlandschaftsbeiträgen wird die Offenhaltung durch Bewirtschaftung gefördert und der Waldeinwuchs verhindert. Diese beinhalten Offenhaltungsbeiträge, Hangbeiträge, Steillagenbeiträge, Hangbeiträge für Rebflächen, Alpungs- und Sömmerungsbeiträge.
Versorgungssicherheitsbeiträge
Die Versorgungssicherheitsbeiträge stellen die Versorgung mit nachhaltig produzierten Nahrungsmitteln sicher. Sie tragen dazu bei, dass die entsprechende Produktionskapazität und das notwendige Know-how aufrechterhalten werden.
Produktionssystembeiträge
Mit Produktionssystembeiträgen werden besonders umwelt- und tierfreundliche Produktionsweisen gefördert. Sie werden für gesamtbetriebliche (Bio-Landbau) und für teilbetriebliche Produktionsweisen (Tierwohl, graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion, Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und Klimamassnahmen) gewährt.
Biodiversitätsbeiträge
Mit Biodiversitätsbeiträgen werden naturnahe Lebensräume für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt im Landwirtschaftsgebiet aufgewertet, neu geschaffen und vernetzt. Auch juristische Personen mit Sitz im Kanton beitragsberechtigt.
Landschaftsqualitätsbeiträge
Mit den Landschaftsqualitätsbeiträgen sollen attraktive Landschaften erhalten, gefördert und weiterentwickelt werden. Im Kanton Luzern wird dies in fünf Projekten mit weiträumig einsetzbaren, wie auch mit regional spezifischen Massnahmen ermöglicht.
Ressourceneffizienzbeiträge
Zur Verbesserung der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und der Effizienz beim Einsatz von Produktionsmitteln werden neu auf nationaler Ebene Techniken mit ausgewiesener Wirkung auf sechs Jahre befristet gefördert.
Übergangsbeiträge
Die Übergangsbeiträge stellen einen sozialverträglichen Übergang zum weiterentwickelten Direktzahlungssystem sicher. Sie verhindern, dass die Betriebe von einem Jahr auf das nächste massive Einbussen bei den Direktzahlungen erleiden.
Einzelkulturbeitäge
Die Einzelkulturbeiträge fördern die Ackerkulturen mit besonderer strategischer Bedeutung wie Ölsaaten, Körnerleguminosen, Zuckerrüben oder Saatgut von Kartoffeln, Mais, Futtergräser und Futterleguminosen. Diese Kulturen bereichern zudem die Fruchtfolge.
Parzellen und Zonen
Als Grundlage für alle flächenabhängigen Direktzahlungen dient das Parzellenregister. Sowohl flächenabhängige wie auch tierbezogene Direktzahlungen sind je nach Zoneneinteilung differenziert.
Annatina Bühler
Fachbereichsleiterin Direktzahlungen
Tel: 041 349 74 13
E-Mail