Damit ein Betrieb direktzahlungsberechtigt ist, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Diese umfassen allgemeine Bedingungen wie die Rechtsform und den zivilrechtlichen Wohnsitz. Weiter sind strukturelle und soziale Kriterien, wie ein minimaler Arbeitsbedarf, Alter oder Einkommen und Vermögen, massgebend.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein damit ein Betrieb direktzahlungsberechtigt ist:
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Führen eines Betriebs auf eigene Rechnung und Gefahr.
- Natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz (für "bäuerliche" AG und GmbH bestehen Ausnahmeregelungen)
- Berufliche Grundausbildung in der Landwirtschaft oder andere berufliche Grundbildung ergänzt mit anerkannter landwirtschaftlicher Weiterbildung oder 3-jährigem Praxisnachweis.
- Am 1. Januar des Beitragsjahres darf das 65. Altersjahr noch nicht vollendet sein.
- Mindestarbeitsaufkommen des Betriebs von 0,20 Standard-Arbeitskräften (SAK).
- Arbeitsverrichtung zu mindestens 50 % durch betriebseigene Arbeitskräfte.
- Beiträge sind auf maximal 70'000 Franken pro SAK beschränkt
- Einhaltung der maximalen Tierbestände gemäss Höchstbestandesverordnung (HBV).
- Erbringung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN).
- Einhaltung der landwirtschaftsrelevanten Vorschriften der Gewässer-, Umwelt-, Natur- und Heimatschutzgesetzgebung.
- Ordentliches Einreichen von Gesuchs- und Erhebungsformularen
Weitere Details sind den entsprechenden Verordnungen und Weisungen zu entnehmen.
Kontrolle/Sanktionen
Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, welche Direktzahlungen beantragen, müssen der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) den Nachweis erbringen, dass sie den gesamten Betrieb nach den Anforderungen des ÖLN bewirtschaften. Bei Verstössen, werden die Betriebe nach einheitlichen Kriterien sanktioniert.
Abmeldung von Programmen
Wer die Bedingungen und Auflagen für Produktionssystembeiträge nicht mehr einhalten kann oder will, hat dies der Dienststelle lawa zu melden. Um Sanktionen zu vermeiden, muss die schriftliche Abmeldung jedoch erfolgen, bevor die Anforderungen des Programms nicht mehr eingehalten werden.