Wasser

Die Ressource Wasser steht im Kanton Luzern in der Regel in genügender Menge wie auch genügender Qualität zur Verfügung, dies ist auf die regelmässigen Niederschläge, wie auch die Rückhaltevolumen von Boden und Gewässer zurückzuführen. Beeinträchtigungen der Wasserqualität durch die Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe wie auch Private sind zu vermeiden. Dabei hat die Landwirtschaft als grösster Nutzer von Wasser eine zentrale Verantwortung.

Nährstoffbilanz Landwirtschaft

Mittels einer Nährstoffbilanz muss aufgezeigt werden, dass kein überschüssiger Phosphor oder Stickstoff ausgebracht wird. Für die Bilanzierung gilt die Methode „Suisse-Bilanz" wobei sich die zulässige Phosphor- und Stickstoffmenge nach dem Pflanzenbedarf und dem betrieblichen Bewirtschaftungspotential bemisst.

Dokumente Stofflicher Gewässerschutz

 

Stickstoff- und Phosphorreduziertes Futter (NPr)

Mit dem Einsatz von NPr-Futter kann der Stickstoffanfall und der Phosphoranfall bei Schweinen, Legehennen und Mastpoulets deutlich reduziert werden. Um den Einsatz von NPr-Futter in der Nährstoffbilanz geltend zu machen, ist der reduzierte Anfall mit einer Berechnung mittels Linearer Korrektur nach Futtergehalten oder Import/Export-Bilanz nachzuweisen.

Dokumente Stofflicher Gewässerschutz

 

Hoduflu

HODUFLU ist ein Internetprogramm zur einheitlichen Verwaltung von Hof- und Recyclingdüngerverschiebungen in der Landwirtschaft. Es vereinfacht den administrativen Ablauf von Nährstoffverschiebungen in der Landwirtschaft und ermöglicht eine transparente Darstellung der Nährstoffflüsse.

Dokumente Stofflicher Gewässerschutz

 

Kontakt für Fragen zu Nährstoffbilanz, NPr, Hoduflu

Name Vorname Funktion Telefon E-Mail
Bühler Annatina Fachbereichsleiterin Direktzahlungen, Stofflicher Gewässerschutz 041 349 74 13 E-Mail

Ausbringen von Gülle und Mist im Winter

Hof- und Recyclingdünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, wenn die Pflanzen Stickstoff aufnehmen können. Daher ist während der Vegetationsruhe das Ausbringen grundsätzlich nicht zulässig. In Ausnahmefällen können spezielle Bedürfnisse im Pflanzenbau einen Austrag rechtfertigen.

Das Ausbringen von Hof- und Recyclingdüngern hat zum Ziel, die Nährstoffe den Pflanzen zu einem optimalen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig ist die Belastung der Umwelt wie auch die Verdichtung der Böden zu vermeiden.

Nach Rücksprache und in Zusammenarbeit mit der Dienststelle Umwelt und Energie (uwe), der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern und der Luzerner Polizei wurde eine Checkliste erarbeitet.

Checkliste Umgang mit Hof- und Recyclingdüngern im Winter

Präzisierungen Checkliste Umgang mit Hof und Recyclingdüngern

 

Gewässerschutzkontrolle

Ab 2020 wird im Rahmen der ÖLN-Grundkontrolle überprüft, ob ein Landwirtschaftsbetrieb die Anforderungen an den Gewässerschutz erfüllt. Ziel ist es, vorhandene Mängel festzustellen.

weitere Informationen Gewaesserschutzkontrolle

 

Schutz von Grund- und Quellwasser

Grund- und Quellwasser ist ein wertvolles Gut. Die Schweiz profitiert von einem reichen Vorkommen von Grund- und Quellwasser, weshalb dem Schutz ein hoher Stellenwert zukommen sollte. Mit dem Schutz von Grund- und Quellwasser soll die Trinkwasserqualität und das Trinkwasserangebot sichergestellt werden. Durch falsche Applikationstechniken von Dünger oder Pflanzenschutzmittel kann die Landwirtschaft die Qualität des Grund- und Quellwasser in mitleidenschaft ziehen. Für die Ausscheidung von Schutzzonen ist die Dienststelle Umwelt und Energie zuständig. Grundwasserschutzzonen zum Schutz von Trinkwasserfassungen sind in drei Bereiche eingeteilt:

  • Zone S1 beinhaltet den direkten Fassungsbereich von 10-20 m, Tätigkeiten die nicht der Wasserersorgung dienen sind untersagt.
  • Zone S2 beinhalten den Bereich von mindestens 100 m, es gelten strenge Nutzungsbeschränkungen für die forst- und landwirtschaftliche Bewirtschaftung
  • Zone S3 erstreckt sich über weitere 100 m, hier gelten noch immer Vorschriften für die Bewirtschaftung und Bauten und Anlagen unterliegen strengen Auflagen.

 

Kontakte für Fragen zu Ausbringen von Gülle und Mist, Gewässerschutzkontrollen, Grund- und Quellwasser

Name Vorname Funktion Telefon E-Mail
Brunner Nadine Fachbearbeiterin landwirtschaftliche Baugesuche 041 349 74 55 E-Mail
Stadelmann Franz Fachbereichsleiter Natürliche Ressourcen 041 349 74 50 E-Mail

Gewässerraum

Der Gewässerraum (GewR) gewährleistet, dass Gewässer ihre natürlichen Funktionen wie den Schutz vor Hochwasser sowie die Gewässernut-zung erfüllen. Die Ausscheidung des Gewässerraums erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen der Nutzungsplanung.

Mit der Revision des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) erhielten die Kantone die Aufgabe, entlang von Seen, Flüssen und Bächen einen Gewässerraum (GewR) auszuscheiden. Ziel ist, die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Schutz vor Hochwasser sowie die Gewässernutzung zu gewährleisten. Die Ausscheidung des Gewässerraums erfolgt im Kanton Luzern durch die Gemeinden im Rahmen der Nutzungsplanung.

Arbeitshilfe Gewässerraumfestlegung in der Nutzungsplanung

Präzisierung Landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Gewässerraums mit Bewirtschaftungseinschränkung

 

Kontakte für Fragen zu Gewässerraumausscheidung

Name Vorname Funktion Telefon E-Mail
Hiltebrand Carmen Fachbearbeiterin Biodiversität Region Willisau 041 349 74 15 E-Mail
Stadelmann Franz Fachbereichsleiter Natürliche Ressourcen 041 349 74 50 E-Mail

Phosphorprojekt

Phosphor ist ein zentraler Nährstoff für die pflanzliche wie auch tierische Ernährung. Wird er in zu grossen Mengen stehenden Gewässern zugeführt, kann dies zu übermässigem Algenwachstum führen. Was wiederum den Sauerstoffgehalt in den Gewässern beeinträchtigen kann.

weitere Informationen Phosphorprojekt

 

Kontakte für Fragen zu Phosphorprojekt

Name Vorname Funktion Telefon E-Mail
Brunner Nadine Fachbearbeiterin landwirtschaftliche Baugesuche 041 349 74 55 E-Mail
Stadelmann Franz Fachbereichsleiter Natürliche Ressourcen 041 349 74 50 E-Mail
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