Schutz von Grund- und Quellwasser
Grund- und Quellwasser ist ein wertvolles Gut. Die Schweiz profitiert von einem reichen Vorkommen von Grund- und Quellwasser, weshalb dem Schutz ein hoher Stellenwert zukommen sollte. Mit dem Schutz von Grund- und Quellwasser soll die Trinkwasserqualität und das Trinkwasserangebot sichergestellt werden. Durch falsche Applikationstechniken von Dünger oder Pflanzenschutzmittel kann die Landwirtschaft die Qualität des Grund- und Quellwasser in mitleidenschaft ziehen. Für die Ausscheidung von Schutzzonen ist die Dienststelle Umwelt und Energie zuständig. Grundwasserschutzzonen zum Schutz von Trinkwasserfassungen sind in drei Bereiche eingeteilt:
- Zone S1 beinhaltet den direkten Fassungsbereich von 10-20 m, Tätigkeiten die nicht der Wasserersorgung dienen sind untersagt.
- Zone S2 beinhalten den Bereich von mindestens 100 m, es gelten strenge Nutzungsbeschränkungen für die forst- und landwirtschaftliche Bewirtschaftung
- Zone S3 erstreckt sich über weitere 100 m, hier gelten noch immer Vorschriften für die Bewirtschaftung und Bauten und Anlagen unterliegen strengen Auflagen.