Leitarten für die Lebensräume der zwölf Naturräume des Kantons Luzern
Nebst den Artenhilfsprogrammen sollen die Pflegemassnahmen für Biotope so optimiert werden, dass möglichst viele Arten davon profitieren. Leitarten dienen dabei als Vorgabe für die Pflege und Gestaltung der verschiedenen naturschutzfachlich relevanten Lebensräume des Kantons Luzern. Diese bilden auch wichtige Grundlagen bei der Erarbeitung von Vernetzungsprojekten gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).
Durch Anwendung des Ziel- und Leitartenprinzips (Jessel 1998) können spezifische Artenschutzziele besser erreicht werden und ganze Lebensgemeinschaften schutzwürdiger Lebensraumtypen profitieren. Das Artenschutzkonzept des Kantons Luzern sieht deshalb vor, für die typischen naturschutzrelevanten Lebensräume des Kantons Luzern Leitarten zu definieren. Die ausgewählten Arten sollen jene Anforderungen erfüllen, welche gemeinhin an "gute" Leitarten gestellt werden.