Grundlagen
Zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Inventare und Konzepte von Bund und Kanton bilden die Grundlagen zum Erhalt und Förderung gefährdeter Arten. Rote Listen für vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten existieren nur auf schweizerischer Ebene.
Leitarten für die Lebensräume der zwölf Naturräume
Nebst den Artenhilfsprogrammen sollen die Pflegemassnahmen für Biotope so optimiert werden, dass möglichst viele Arten davon profitieren. Leitarten dienen dabei als Vorgabe für die Pflege und Gestaltung der verschiedenen naturschutzfachlich relevanten Lebensräume des Kantons Luzern.
Vernetzungsachsen für Kleintiere
Der Kantonale Richtplan 2009 weist der Dienstelle lawa die Aufgabe zu, ein Konzept der Vernetzungsachsen Kleintiere zu erstellen und einen Katalog möglicher Aufwertungsmassnahmen zu erarbeiten (Koordinationsaufgabe L1-4). Damit wird ein wichtiges Instrument zur Vernetzung der naturnahen Lebensräume geschaffen.
Artenvielfalt und Biodiversität
Landwirtschaftlich extensiv genutzte Flächen (Halbtrockenrasen, magere zweischürige Heuwiesen, Nasswiesen und Streueriede, magere Weiden) haben für die luzernische Artenvielfalt einen besonderen Stellenwert.
Dokumentationen ausgewählter Gebiete bringen diese Vielfalt in ihrer regionalen Eigenart zum Ausdruck: Sie zeigen Flora und Fauna in ihren gegenseitigen Beziehungen, in ihren Bezügen zu Bewirtschaftung und Kleinstrukturen sowie ihre Einbettung in die Landschaft. Die Dokumentationen sind eine Grundlage für die Erfolgskontrolle von Biotop- und Artenschutzzielen und gleichsam ein Massstab zukünftiger Nutzung und Pflege.
Arteninventare
Im Kanton Luzern existieren Inventare für Fledermäuse, Reptilien und Amphibien.
Rote Listen: Gefährdete Arten
Rote Listen für vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten existieren nur auf schweizerischer Ebene.
Betreuung von Artenschutzobjekten
Im Kanton Luzern existieren bereits mehrere spezifische Artenschutzobjekte (Amphibienweiher, Wochenstuben von Fledermäusen, Bahndämme für Reptilien, usw.). Im Sinn einer effizienten Erfolgskontrolle müssen sie alle betreut werden
Pilzschutz
Im Kanton Luzern gilt, wie in den meisten Nachbarkantonen, eine Verordnung zum Schutz der Pilze. Die wesentlichen Einschränkungen betreffen die Sammelmenge und die Sammeltage: Eine Person darf pro Tag nicht mehr als zwei Kilogramm Pilze sammeln. Das Sammeln von Morcheln und Eierschwämmen ist auf ein halbes Kilogramm beschränkt. Die ersten sieben Tage jedes Monats dürfen Pilze weder gepflückt noch gesammelt werden.