Grundlagen

Zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Inventare und Konzepte von Bund und Kanton bilden die Grundlagen zum Erhalt und Förderung gefährdeter Arten. Rote Listen für vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten existieren nur auf schweizerischer Ebene.

Arteninventare

Im Kanton Luzern existieren Inventare für Fledermäuse, Reptilien und Amphibien.

Rote Listen: Gefährdete Arten

Rote Listen für vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten existieren nur auf schweizerischer Ebene.

Betreuung von Artenschutzobjekten

Im Kanton Luzern existieren bereits mehrere spezifische Artenschutzobjekte (Amphibienweiher, Wochenstuben von Fledermäusen, Bahndämme für Reptilien, usw.). Im Sinn einer effizienten Erfolgskontrolle müssen sie alle betreut werden

Pilzschutz

Im Kanton Luzern gilt, wie in den meisten Nachbarkantonen, eine Verordnung zum Schutz der Pilze. Die wesentlichen Einschränkungen betreffen die Sammelmenge und die Sammeltage: Eine Person darf pro Tag nicht mehr als zwei Kilogramm Pilze sammeln. Das Sammeln von Morcheln und Eierschwämmen ist auf ein halbes Kilogramm beschränkt. Die ersten sieben Tage jedes Monats dürfen Pilze weder gepflückt noch gesammelt werden.

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