Hecken

Hecken sind wichtige Elemente der Landschaft des Kantons Luzern. Sie bieten Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen, stellen wichtige Vernetzungselemente dar und bereichern das Landschaftsbild. Gemäss § 3 der kantonalen Heckenschutzverordnung sind sämtliche Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen geschützt.

Planung

Damit die geplanten Biotope später ihre Funktionen als Lebensraum und Vernetzungselement optimal erfüllen können, sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Der Standort ist so zu wählen, dass das Biotop die Landschaftsstruktur nicht negativ beeinflusst (z.B. keine Kammerung einer traditionell offenen Landschaft) und keine anderen wertvollen Lebensräume beeinträchtigt (z.B. keine Pflanzung in extensiven Borden oder artenreichen Blumenwiesen)
  • Die Artengarnitur muss aus einer Vielzahl von Regionen- und standorttypischen Sträuchern und Bäumen bestehen. Wichtig ist dabei ein hoher Anteil an Dornensträuchern. Die Artenzusammensetzung ist auch auf den zukünftigen Biotoptyp abzustimmen (bei einer Niederhecke z.B. keine hochwüchsigen Bäume).
  • Zu jedem Qualitäts-Gehölz gehört ein extensiv genutzter Krautsaum, welcher nur abschnittsweise gemäht wird (Nahrungs- und Überwinterungsmöglichkeit für Heckenbewohner, Vernetzungsfunktion).
  • Beim Gehölz richten sich die Pflegeart und der Pflegerhythmus nach dem angestrebten Gehölztyp (Nieder-, Hoch- oder Baumhecke). Eine gruppenweise Pflanzung der Dornensträucher erleichtert die selektive Pflege der verschiedenen Sträucher.
  • Die Pflege des Krautsaumes ist so zu gestalten, dass auf einem Teil davon der Pflanzenbestand über das ganze Jahr hindurch (auch im Winterhalbjahr!) stehen bleibt.
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