Moore

Moore gehören zu den traditionellen Landschaftselementen des Kantons Luzern. Während der letzten Jahrhunderte gerieten sie durch Entwässerung und Torfabbau stark unter Druck. Heute beträgt die von Mooren bedeckte Fläche noch rund zehn Prozent der ursprünglichen Ausdehnung. Wegen ihrer wichtigen Funktion als Lebensraum und Vernetzungselement sind die verbliebenen Moore in der ganzen Schweiz gesetzlich geschützt. Als Wasser- und Kohlenstoffdioxid (CO2)-Speicher gewinnen Moorflächen zusätzlich an Bedeutung.

Moorschutzverordnung

Die Hochmoorverordnung des Bundes vom 21.01.1991 verlangt in Artikel 4:

Die Objekte müssen ungeschmälert erhalten werden. In gestörten Moorbereichen soll die Regeneration, soweit es sinnvoll ist, gefördert werden. Zum Schutzziel gehören insbesondere die Erhaltung und Förderung der standortheimischen Pflanzen- und Tierwlet und ihrer ökologischen Grundlagen sowie die Erhaltung der geomorphologischen Eigenart.

Weiter besagt Artikel 8:

Die Kantone sorgen dafür, dass bestehende Beeinträchtigungen von Objekten bei jeder sich bietenden Gelegeneheit soweit als möglich rückgängig gemacht werden.

Mit der Flachmoorverordnung des Bundes von 1994 erhielten auch die angrenzenden Moorflächen bundesrechtlichen Schutz. Der Kanton Luzern regelte in der Folge mit der kantonalen Verordnung zum Schutz der Moore vom 02.11.1999 und mittels Verträgen den Schutz und die Nutzung der Flächen.

Moor-Regeneration

Moor-Regenerationen werden mit externen Partnern durchgeführt. Jedes Hochmoorobjekt wird einzeln beurteilt. Allgemeine Ziele der Moorregeneration sind:

  • Regeneration des zentralen Moorteils und deren Randmoore
  • Nachhaltiger Schutz und Förderung von ortstypischen Beständen
  • Wiederherstellung der ursprünglichen Wasserströme
  • Wiederherstellung des ursprünglichen Abflussregimes
  • keine Erosion

Folgende Massnahmen helfen bei der Zielerreichung:

  • Gräben mit Holzspundwänden und Dreischichtplatten aus Holz stauen und mit Torf oder Sägemehl füllen. Die zuvor entfernte Vegetation auf die Füllung legen.
  • Wasser mit Holzspundwänden in natürliche Abflussrinnen leiten
  • Teilflächen von Wiesen, die stärker vernässt sein werden, in Streuland überführen
  • Abflusshöhen anheben