Lebensräume
Aus gesamtschweizerischer Sicht trägt der Kanton Luzern eine grosse Verantwortung für die Erhaltung der rund 60 Hochmoor- und der über 90 Flachmoorobjekte von nationaler Bedeutung. Ein besonderes Augenmerk gilt den Luzerner Mittellandseen mit ihren wertvollen Ufern sowie unzähligen Weihern.
Grundlagen
Zahlreichen Gesetze, Verordnungen und Inventare von Bund und Kanton bilden die Grundlagen zum Erhalt und Förderung der wertvollen Lebensräume im Kanton Luzern. Ausgangspunkt sind die Kartierungen zu Arten, Biotopen und Lebensräumen.
Naturvorranggebiete
Man schätzt, dass im Schweizerischen Mittelland 90% aller Tier- und Pflanzenarten in Naturvorranggebieten leben. Darum sind im Kanton Luzern die meisten Naturvorranggebiete über regierungsrätliche Schutzverordnungen oder kommunale Zonenpläne geschützt.
Betreuung
In grösseren zusammenhängenden Schutzgebieten übernehmen freiwillige Betreuer und Betreuerinnen im Auftrag unserer Dienststelle Überwachungs- und Aufsichtsfunktionen. Diese Fachleute beobachten u.a. die Entwicklung der Schutzgebiete und schlagen Pflegemassnahmen vor.
Der Kanton Luzern hat sich mit dem Kanton Aargau und den Anstösser-Gemeinden zum Verein "Hallwilersee für Mensch und Natur" zusammengeschlossen, um im Schutzgebiet am Hallwilersee einen Rangerdienst zu organisieren und die finanziellen Mittel sicherzustellen.
Pflege und Unterhalt
Die Natur bringt es mit sich, dass sich in unseren Breitengraden fast alle Landlebensräume längerfristig zu Wäldern entwickeln. Will man das verhindern und Wiesen, Hecken oder Seeufer im heutigen Zustand erhalten, brauchen diese eine Pflege.
Neobiota - Problematische Exoten
Neobiota (neue Lebewesen) bezeichnet Pflanzen- und Tierarten, die nach der Entdeckung Amerikas 1492 beabsichtigt oder unbeabsichtigt nach Europa eingebracht wurden. Einige verbreiten sich stark und setzen sich hartnäckig durch - sie werden invasiv - und werden zum Problem. Sie können dabei nicht nur ökologische Probleme, sondern auch gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden verursachen