Pflege und Unterhalt

Die Natur bringt es mit sich, dass sich in unseren Breitengraden fast alle Landlebensräume längerfristig zu Wäldern entwickeln. Will man das verhindern und Wiesen, Hecken oder Seeufer im heutigen Zustand erhalten, brauchen diese eine Pflege. Eine Ausnahme bilden etwa Hochmoore und Lebensräume über 1'800 m ü.M.

Naturschutzverträge

Seit 1990 werden die Bewirtschafter/innen von Naturschutzgebieten für ihre Arbeit finanziell entschädigt. Sowohl die detaillierten Pflegearbeiten wie auch deren Abgeltung werden in Bewirtschaftungsverträgen vereinbart. Im Kanton Luzern sind etwa 5'000 Einzelflächen mit den Bewirtschafter/innen geregelt, meist mit ortsansässigen Landwirt/innen. Vereinzelt pflegen aber auch Naturschutzvereine, Jagdgesellschaften, Fischer oder Umweltkommissionen die Naturschutzgebiete.

Im Zuge der Ökologisierung in der Landwirtschaft trägt das Bundesamt für Landwirtschaft einen grossen Teil der anfallenden "Pflegekosten" auf naturschützerisch wertvollen Flächen. Sie werden an direktzahlungsberechtigte Bewirtschafter ausbezahlt. Im Kanton Luzern besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen Natur, Jagd & Fischerei und der Abteilung Landwirtschaft.

Beiträge für geschützte oder schutzwürdige Biodiversitätsförderflächen werden ausbezahlt, sofern die Bestimmungen gemäss der Direktzahlungsverordnung (DZV) und der Natur- und Landschaftsschutzverordnung (NLV) eingehalten werden. Besteht auf geschützten und schutzwürdigen Flächen keine Naturschutzvereinbarung zwischen Kanton und Bewirtschaftenden, können auch keine Beiträge nach DZV und NLV ausbezahlt werden. Die Umsetzung der Naturschutzverträge wird durch die Abteilung Landwirtschaft koordiniert. 

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