Nutzungsplanung

Mit kantonalen Schutzverordnungen werden die Natur- und Landschaftsschutzgebiete des Kantons Luzern eigentümerverbindlich unter Schutz gestellt. Grundlage bilden die nationalen und regionalen Inventare. Mit Naturschutzzonen im Zonenplan Landschaft schützen die Gemeinden kommunale (teilweise auch regional und national bedeutende) Inventarobjekte.

Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Schutzflächen haben das Recht, mit dem Kanton einen Vertrag abzuschliessen, in dem die Bewirtschaftungsform und die Entschädigung festgelegt werden. Falls kein Vertrag vorliegt, gelten die Schutzbestimmungen der jeweiligen Verordnung.

Digital verfügbare Schutzverordnungen im Kanton Luzern

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Hinweis: Die Online-Karte hat ledliglich einen orientierenden Charakter. Für eigentümerverbindliche Entscheide müssen die Originalpläne herangezogen werden. Gründe dafür sind die Datengrundlagen und die Nachführungsstände.

Online-Karte
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