Schadenprävention auf landwirtschaftlichen Kulturen: Landwirtschaftliche Kulturen wirken insbesondere in der Keimphase äusserst anziehend auf Saat- und Rabenkrähen. Die cleveren Vögel erkennen sofort, dass die Keimlinge in regelmässigen Abständen entlang der Saatreihen zu finden sind und können so in kurzer Zeit für grosse Schäden sorgen. Wie diese Schäden wirkungsvoll und gesetzeskonform vermindert werden können, soll das vorliegende Merkblatt aufzeigen.
Entschädigung von Schäden durch Krähen
Gemäss §42 Abs. 1b des kantonalen Jagdgesetzes sowie § 36 Abs. 2 der kantonalen Jagdverordnung besteht keine Möglichkeit für die finanzielle Entschädigung von Schäden, welche durch Raben- und Saatkrähen verursacht wurden. Somit werden diese Schäden weder durch die Gemeinde oder die Jagdgesellschaft noch durch den Kanton entschädigt.
Mit den richtigen Verhütungs- und Vergrämungsmassnahmen können grössere Schäden in der Regel vermieden werden.
Abwehrmassnahmen
Optische und akustische Abwehrmassnahmen wirken in der Regel nur für einen beschränkten Zeitraum (erfahrungsgemäss maximal 2 bis 3 Wochen), da der Bluff von den Vögeln durchschaut wird. Diese Zeitspanne reicht jedoch oft aus, um die heikle Keimphase zu überbrücken.
«Timing» für erfolgreiche Abwehrmassnahmen:
- Beginn erst kurz vor der Keimung respektive spätestens sobald Krähenschwärme auf dem Feld zu sehen sind.
- Sobald die Attraktivität der Keimlinge nachlässt und diese nicht mehr gefährdet sind, sollen die Abwehrmassnahmen abgeräumt werden, um einen Gewöhnungseffekt zu verhindern. Nur so kann dieselbe Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt wieder erreicht werden.
Natürliche Feinde, Vogelscheuchen
Das Vortäuschen der Anwesenheit von natürlichen Feinden (Habicht, Uhu) hat sich als effizient erwiesen. Z. B. Greifvogelattrappen, Angstgeschrei von Krähen oder Rupfungen. Daneben können auch Vogelscheuchen mit unregelmässigen und somit für die Krähen nicht berechenbaren Bewegungen Wirkung zeigen. Z. B. Drachen mit langem Schwanz (nur bei konstantem Wind)
Rupfbild einer Krähe
Rupfbild
Durch das Anlegen von Rupfungen wird die Präsenz eines natürlichen Feindes der Krähen (Habicht) vorgetäuscht. Durch das Einstecken einiger grosser Flügel- und Schwanzfedern werden diese nicht verweht und gleichzeitig wird das gerupfte Kleingefieder weniger rasch verweht. Mit einer Giesskanne können die kleinen Federn angefeuchtet werden, wodurch sie länger am Boden haften bleiben. Die Krähe selber sollte mit ausgebreiteten Flügeln ausgelegt werden. Durch Behandeln mit Vergrämungsmittel (FOWI GO der Firma Sintagro, Parfum etc.) kann verhindert werden, dass Füchse die Krähe bereits in der ersten Nacht davontragen.
Greifvogelattrappen
Mit winddrachenähnlichen Greifvogelattrappen, welche an hohen Teleskopstangen flattern, konnten teilweise sehr gute Erfolge über 2 bis 3 Wochen erzielt werden. Die Greifvogelattrappen sind allerdings auf etwas Wind angewiesen und müssen bei stürmischem Wetter eingeholt werden, damit sie nicht beschädigt werden. Mit der Greifvogelattrappe «Purivox Falke» und dem Drachen «Portek Terror Kite» konnten bisher gute Erfahrungen gemacht werden.
Akustische Vergrämung
Durch das regelmässige Abspielen von Alarmrufen verschiedener Vögel wird die Präsenz von Beutegreifern (Habicht, Fuchs etc.) vorgetäuscht, wodurch die Krähen gewarnt werden und die Flucht ergreifen. Funktioniert am effektivsten in Kombination mit Rupfbildern oder Greifvogelattrappen.
Hinweis
Alle hier aufgeführten Vergrämungsgeräte wurden erfolgreich getestet und eingesetzt. Zu beachten ist jedoch, dass einerseits die Vergrämungswirkung stark von der korrekten Anwendung (zeitlich, räumlich, Kombination verschiedener Methoden) abhängt und andererseits eine Wirkung nie garantiert werden kann, da die Krähen nicht überall gleich auf die Vergrämung reagieren.