Umgang mit dem Wolf

Mit der aktuellen Ausbreitungstendenz der Wolfspopulation im Alpenraum ist jederzeit und überall im Kanton Luzern mit einer Wolfspräsenz zu rechnen – auch im Mittelland. Um Konflikte möglichst zu vermeiden und Schäden so gering wie möglich zu halten, sind einige Verhaltensregeln und Massnahmen von zentraler Bedeutung.

Herdenschutz

Die Herdenschutzmassnahmen unterliegen der Verantwortung der Tierhalterinnen und Tierhalter. Sie werden von Bund und Kanton gefördert und unterstützt. Der wirksamste Herdenschutz erfolgt mit Herdenschutzhunden. Zurzeit sind im Kanton Luzern auf mehreren Alpen Herdenschutzhunde im Einsatz. Von der Planung bis zum definitiven Einsatz der Hunde muss mit zwei Jahren gerechnet werden. Fachgerecht elektrifizierte Zäune mit mindestens 4 Litzen bzw. Drähten oder Weidenetze mit einer Höhe von mind. 90 cm bieten je nach Grösse und Topografie der Weiden auch einen effizienten Schutz vor Grossraubtieren wie dem Wolf. Bei elektrifizierten Zäunen ist entscheidend, dass diese regelmässig kontrolliert und unterhalten werden. Vor allem muss auf einen lückenlosen dichten Bodenschluss geachtet werden, damit der Wolf nirgends unten durchschlüpfen kann.

Ein korrekt umgesetzter Herdenschutz ist von zentraler Bedeutung, um Schäden an Nutztieren weitgehend zu verhindern respektive zu minimieren.

Unter www.herdenschutzschweiz.ch sind alle relevanten Grundlagen für die Umsetzung eines effizienten und wirkungsvollen Herdenschutzes zu finden.

Für die konkrete Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen kann auf die Beratung des kantonalen Herdenschutzberaters beim Berufsbildungszentrum Schüpfheim zurückgegriffen werden. Kontakt Herdenschutzberater: 041 485 88 22, dieter.vonmuralt@edulu.ch

Bei Verdacht auf Rissereignis durch Wolf

Wird ein verletztes oder totes Tier entdeckt, welches möglicherweise von einem Wolf oder einem anderen grossen Beutegreifer gerissen wurde, ist das korrekte Vorgehen entscheidend, um die Verletzungs- oder Todesursache zu bestätigen, allfällige Schadenersatzansprüche geltend machen zu können und weitere Schäden zu minimieren. Nachfolgend wird das korrekte Vorgehen bei Rissereignissen erklärt:

  1. Tot angetroffene/s Tier/e nicht berühren, keine Hunde in die Nähe lassen und nach Möglichkeit mit einer Plane zudecken.
  2. Bei noch lebend angetroffenen Tieren hat deren Notfallversorgung Vorrang vor der Spurensicherung.
  3. Umgehend die kantonale Wildhut aufbieten (24h/7d)

Kontakte der kantonalen Wildhut sind unten, bzw. rechts auf dieser Seite zu finden.

Entschädigung gerissener Nutztiere

Gerissene Nutztiere, welche durch die Wildhut eindeutig als Wolfsriss bestätigt sind, werden entschädigt – bis anhin auch bei Rissen aus ungeschützten Situationen. Für die Ermittlung der Entschädigungshöhe gelten je nach Tierart die aktuellsten Einschätztabellen der Zuchtverbände oder der Preiskatalog von Agriexpert. Je schneller und unversehrter gerissene Nutztiere durch die Wildhut untersucht werden können, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Todesursache bestimmt werden kann.

SMS-Dienst bei Wolfspräsenz
Der Kanton Luzern unterhält einen SMS-Dienst, mit dem Schaf-, Ziegen- oder Mutterkuhhalter/innen möglichst zeitnah über Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Wolf informiert werden. Mit Hilfe dieses Warndienstes können besondere Schutzmassnahmen wie das Einstallen der Tiere währen der Nacht oder das Überprüfen der Zäune, schneller eingeleitet und umgesetzt werden. Der SMS-Dienst kann von Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltern im Kanton Luzern bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) schriftlich per Online-Formular beantragt werden.

Anmeldung SMS-Dienst Wolfspräsenz

Sichtungen eines Wolfes oder dessen Spuren

Grundsätzlich ist es im ganzen Kanton möglich, einen Wolf zu sehen. Nach wie vor ist dies jedoch ein äusserst seltenes Erlebnis, einen der wenigen im Kanton Luzern präsenten Wölfe zu Gesicht zu bekommen.

Sollten Sie einen möglichen Wolf oder dessen Spuren gesichtet haben oder ist Ihnen ein Wolf in die Fotofalle getappt, bitten wir um möglichst rasche Kontaktaufnahme mit der kantonalen Wildhut. Diese kann den Nachweis verifizieren und je nach Situation weitere Schritte veranlassen wie z.B. Nutztierhalter zu warnen. Zudem können so laufend Informationen zur Wolfspräsenz im Kanton Luzern gesammelt und ausgewertet werden, wodurch die Ausbreitungstendenz der Wölfe in unserem Kanton nachvollzogen werden kann. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

Verhaltensregeln bei der Begegnung mit einem Wolf
Der Wolf kommt mit der heutigen Kulturlandschaft gut zurecht und nähert sich auch Siedlungen. Menschen meidet er aber in den allermeisten Fällen.

Die Stiftung KORA – Kompetenzzentrum für Grossraubtiere in der Schweiz – beschreibt auf ihrer Webseite folgende Verhaltensmassnahmen, die bei einer Begegnung mit einem Wolf zu berücksichtigen sind (www.kora.ch):

  • Sich bemerkbar machen (reden, rufen oder in die Hände klatschen) und langsam zurückgehen.
  • Falls ein Hund dabei ist: Hund zu sich rufen und anleinen. Danach den Wolf laut ansprechen und sich langsam distanzieren.
  • Den Wolf nicht in die Enge treiben, z.B. durch Annäherung oder Nachlaufen.
  • Kein Futter anbieten.  

Grundsätzlich meidet der Wolf Menschen und distanziert sich bereits frühzeitig. Seit der Rückkehr des Wolfes ist in der Schweiz kein Fall von aggressivem Verhalten oder Angriffen gegenüber Personen bekannt.

Der Wolf im Kanton Luzern
Informationen über die Ausbreitung des Wolfes und über Nachweise im Kanton Luzern finden Sie hier.

Kontakte kantonale Wildhut
Es existiert kein offizieller Pikettdienst, jedoch sollte rund um die Uhr mindestens eine der drei Nummern erreichbar sein. Falls die Wildhut nicht erreichbar ist, kann die Polizei kontaktiert werden.

Daniel Schmid 041 349 74 51 daniel.schmid@lu.ch hauptzuständig im Voralpengebiet
 Christian Hüsler  041 349 74 83 christian.huesler@lu.ch hauptzuständig im Mittelland
 Heidi Vogler 041 349 74 63 heidi.vogler@lu.ch  
 Luzerner Polizei 041 248 81 17    

Luzerner Polizei
041 248 81 17