Zuständigkeiten für Wildtiere im Kanton Luzern
Haben Sie ein verletztes Wildtier entdeckt oder haben Fragen im Umgang mit ihnen? In unserem Verzeichnis über die Zuständigkeiten für Wildtiere im Kanton Luzern finden Sie die richtige Ansprechperson, Anlaufstelle oder Auffangstation.
Verzeichnis Zuständigkeiten Wildtiere
Wichtig: Bei Kollisionen mit Wildtieren im Strassenverkehr ist unverzüglich die Luzerner Polizei (Tel-Nr. 041 248 81 17) zu benachrichtigen, welche die zuständige Jagdaufsicht aufbietet. Eine unverzügliche Meldung verhindert unnötiges Tierleid. Wer die Meldung unterlässt, macht sich gemäss Strassenverkehrsgesetz (unterlassene Meldepflicht) strafbar.
Die Jagdaufsicht im Kanton Luzern
Der Kanton Luzern ist in 122 Jagdreviere unterteilt. Jede Jagdgesellschaft ernennt interne Personen zu Jagdaufseherinnen oder Jagdaufseher. Gemäss kantonalem Jagdgesetz (KJSG §§ 44, 45, 46, 48, 49) zählen zu den Hauptaufgaben der Jagdaufsicht:
- Überwachung der bundes- und kantonalrechtlichen Jagdvorschriften
- Meldung von festgestellten Widerhandlungen gegen das Jagdrecht an die Polizei oder die Wildhut
- Zuständig für verletzte, kranke oder verunfallte Wildtiere im Jagdrevier
- Ansprechpersonen bei Konflikten mit Wildtieren (z.B. Marder, Füchse, Vögel)
- Öffentlichkeitsarbeit
Da die Jagdaufsicht ehrenamtlich tätig ist, kann sie für Beratungsleistungen und Unterstützung ausserhalb ihres Pflichtenhefts Entschädigungen gem. kantonalem Jagdrecht verlangen.
Kontakt Jagdaufsicht Jagdreviere
Die Jagdaufsicht ist über die Luzerner Polizei aufzubieten:
Luzerner Polizei
Tel: 041 248 81 17 (24h erreichbar)
Die Wildhut im Kanton Luzern
Die Wildhut ist bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald angegliedert. Zu den Hauptaufgaben gemäss kantonalem Jagdgesetz (KJSG §§ 44, 47, 49) gehören:
- Aufsicht in Wildschutzgebieten
- Aufsicht und Management von jagdbaren und geschützten Tierarten
- Grossraubtiermanagement (z.B. Monitoring, Rissbeurteilung)
- Bestandserhebungen und Abschussplanung
- Überwachung des Jagdbetriebs
- Ahnden von Widerhandlungen gegen das Jagdrecht
- Schutz und Erhalt von Lebensräumen
- Beratung und Unterstützung der Jagdaufsicht, Fachpersonen und der Öffentlichkeit
- Beratung und Unterstützung zur Wildschadenverhütung