Bibermanagement und Konflikte

Der Biber passt den Lebensraum seinen Bedürfnissen an. Dies kann zu Konflikten und Schäden führen. Der Biber sowie seine Erdbaue und Dämme sind geschützt und dürfen nicht ohne Bewilligung entfernt oder manipuliert werden. Nehmen Sie daher bei Konflikten oder Schäden unverzüglich mit der Abteilung Natur, Jagd und Fischerei der Dienststelle lawa Kontakt auf.

Konflikte und Schäden unverzüglich melden

Der Mensch hat seit der Ausrottung des Bibers vor 200 Jahren die Landschaft stark verändert. Der Biber passt diese vom Menschen veränderten Lebensräume wieder seinen Bedürfnissen an. Dadurch erbringt er einerseits monetär nicht erfasste Ökosystemleistungen, verursacht aber andererseits Schäden. Schäden entstehen meist durch Vernässung oder Frass an landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Kulturen. Weiter können Biberbaue einstürzen und so Schäden an Strassen und Wege verursachen. Der Biber sowie seine Erdbaue und Dämme sind geschützt und dürfen nicht ohne Bewilligung entfernt oder manipuliert werden (Art. 7 Abs. 1 JSG, Art. 18 Abs. 1 NHG, Art. 14 Abs. 5 NHV). Nehmen Sie daher bei Konflikten oder Schäden unverzüglich mit der Abteilung Natur, Jagd und Fischerei der Dienststelle lawa Kontakt auf.

Schäden an landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Kulturen sowie an Nutztieren können vom Kanton entschädigt werden. Bitte benutzen Sie das Schadenformular als Antrag für eine Entschädigung. Weitere Informationen zur Schadenverhütung und -vergütung finden Sie im Managementkonzept Biber Kanton Luzern und auf der Website der nationalen Biberfachstelle.

Managementkonzept Biber Kanton Luzern

Der Umgang mit dem Biber wird hauptsächlich durch die Jagdgesetzgebungen auf Bundes- und Kantonsebene geregelt. Das Managementkonzept Biber Kanton Luzern will weder Biberpolitik machen noch Biberstrategie sein. Vielmehr dient das Konzept als verwaltungsinterne Handlungsrichtlinie bei Interessenkonflikten mit dem Biber. Damit garantiert es ein transparentes und einheitliches Handeln der Verwaltung. Weiter dokumentiert es die historische und aktuelle Situation des Bibers (Castor fiber) im Kanton Luzern und macht Prognosen über die zu erwartende Bestandesentwicklung mit den resultierenden Konsequenzen. Das Konzept basiert auf dem Konzept Biber Schweiz (Bafu 2016) und wurde mit zahlreichen Fachstellen und Organisationen diskutiert.

Die nationale Jagdgesetzgebung ist ebenfalls in Revision und steckt aktuell in der parlamentarischen Debatte. Auch in der Bundes-Jagdgesetzgebung sind Änderungen vorgeschlagen, welche den Umgang mit dem Biber resp. die Schadenverhütung und Schadenvergütung betreffen. Spätestens nach Inkrafttreten der revidierten eidgenössischen Jagdgesetzgebung wird eine erneute Überarbeitung notwendig sein. Das vorliegende Konzept wird entsprechend zeitlich nur befristete Gültigkeit haben.

Christian Hüsler
Fachbereichsleiter Jagd und Wildhüter
Tel: 041 349 74 83
E-Mail

Sybille Roos
Fachbearbeiterin
Biodiversitätsförderung und Fischereiaufseherin
Tel: 041 349 74 16
E-Mail

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