24.10.2017 - Revidiertes Waldgesetz gestaltet das Forstwesen neu

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes. Hintergrund der Revision ist der Nachvollzug von Bundesrecht in den Bereichen Waldschutz und Arbeitssicherheit. Zudem sind neue Aufgaben für die Regionalen Organisationen vorgesehen. Parallel dazu wird der kantonale Forstdienst neu organisiert.

Am 1. Januar 2017 ist das neue Waldgesetz des Bundes in Kraft getreten. Es hat zum Ziel, den Wald künftig besser vor Schadorganismen zu schützen, ihn für die Herausforderungen des Klimawandels zu wappnen und die Holznutzung sowie die Arbeitssicherheit zu stärken. Dies erfordert auch im kantonalen Recht Anpassungen im Bereich des Waldschutzes und der Arbeitssicherheit.

Stärkung der Regionale Organisationen

Seit 2006 können bestimmte staatliche Aufgaben an privatrechtliche sogenannte Regionale Organisationen (RO) delegiert werden. Die Teilrevision sieht vor, dass künftig die Forstfachleute der RO im Auftrag der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) auch Waldeigentümerinnen und -eigentümer beraten dürfen, die nicht Mitglied einer RO sind. Dies gilt für den Nutzwald. In Schutzwäldern oder Naturvorranggebieten verbleibt diese Aufgabe weiterhin beim Kanton. Mit dieser Neuerung soll die Zusammenarbeit im Luzerner Wald verbessert werden. Zudem können die RO über den direkten Kontakt zu den Waldeigentümerinnen und -eigentümern neue Mitglieder gewinnen.

Reorganisation Forstdienst

Parallel zur Teilrevision des Kantonalen Waldgesetzes wird der kantonale Forstdienst neu organisiert. Unter anderem wird die Zahl der Forstreviere von 16 auf 12 reduziert. Zudem wird die Führungsstruktur der lawa-Abteilung Wald gestrafft und integraler gestaltet. Eine Stelle eines Fachbereichs wird nicht mehr besetzt und die Verwaltung der Waldregion Luzern zieht von der Stadt Luzern an den lawa-Standort nach Sursee um. Einen Beitrag leisten auch die nichtstaatlichen Organisationen: Die Entschädigung der privaten RO und der Korporationen für die ausgelagerten Beförsterungsaufgaben sowie die Beiträge des Kantons an Waldprojekte werden um rund acht Prozent gekürzt. In der Summe führen die Massnahmen zu einem Minderaufwand von jährlich 0.7 Millionen Franken.

Das revidierte kantonale Waldgesetz wurde in der Vernehmlassung positiv aufgenommen und grossmehrheitlich unterstützt. Verschiedene Rückmeldungen aus der Vernehmlassung konnten berücksichtigt werden.

Der Luzerner Kantonsrat wird das Geschäft voraussichtlich in der Dezembersession 2017 in erster Lesung beraten. Das revidierte Kantonale Waldgesetz soll per 1. Juli 2018 in Kraft treten.

Regionale Organisationen

Der Luzerner Wald umfasst eine Gesamtfläche von 41'000 Hektaren. Die kleinstrukturierte Eigentumssituation mit rund 12'000 privaten Waldeigentümern erschwert die Bewirtschaftung des Luzerner Waldes, weshalb sich möglichst viele betrieblich nicht organisierte Waldeigentümerinnen und -eigentümer zu Regionale Organisationen (RO) zusammenschliessen sollen. Diese bewirtschaften den Wald gemeinsam unter Führung einer Fachperson und können das Holz so kostengünstig bündeln und kundengerecht liefern.

In den letzten zehn Jahren ist ein kantonsweites Netz von zehn RO entstanden. Knapp 80 Prozent der Waldfläche im Kanton Luzern werden heute durch RO oder andere betriebliche Waldorganisationen bewirtschaftet. Der Aufbau der RO stärkt die Leistungsfähigkeit der Wald- und Holzwirtschaft.

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) schafft und steuert die Rahmenbedingungen und Grundlagen, damit die betrieblichen Waldorganisationen die Leistungen für die Öffentlichkeit erbringen können.

Weitere Informationen

Kontakt

Dr. Christoph Böbner
Leiter Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Telefon 041 925 10 00
christoph.boebner@lu.ch

Bruno Röösli
Abteilungsleiter Wald
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Telefon 041 925 10 71, Mobile 079 758 40 34
bruno.roeoesli@lu.ch