Naturgefahr - Schutzwald - Schadenpotential
Wald wird als Schutzwald ausgeschieden, wenn eine Naturgefahr (Steinschlag, Lawinen, Rutschung, Erosion) Menschen oder hohe Sachwerte (Wohnhäuser, Siedlungen, Infrastrukturanlagen) bedrohen. Erbringt der Wald eine Schutzwirkung gegen diese Gefahren, so wird er als Schutzwald ausgeschieden.