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Landwirtschaft und Wald

Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

Achtung: Seit dem 06. August 2026 und bis auf Weiteres gilt ein absolutes Feuerverbot (siehe hier)

Die meisten Waldbrände werden durch Fehlverhalten einzelner Personen ausgelöst (Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln, nicht gänzlich gelöschte Grillfeuer). Helfen Sie mit, Brände zu vermeiden. Beachten Sie die aufgeführten Regeln.

waldbrandgefahr.ch: Aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen

Verhalten bei einem Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (50 m)

Waldbrandgefahr, Stufe 4, Verhalten

FAQ Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe


Kontakt

Bei Fragen und Anliegen melden Sie sich unter

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Tel: 041 349 74 00
waldbrand.lawa@lu.ch

 

Name Vorname Funktion Telefon E-Mail
Stofer Fabian Fachbearbeitung Schutzwald 041 485 88 57 E-Mail
Zahner Miguel Fachbereichsleiter Schutzwald 041 485 88 68 E-Mail