Landwirtschaft und Wald
Die meisten Waldbrände werden durch Fehlverhalten einzelner Personen ausgelöst (Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln, nicht gänzlich gelöschte Grillfeuer). Helfen Sie mit, Brände zu vermeiden. Beachten Sie die aufgeführten Regeln.
Die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen werden auf www.waldbrandgefahr.ch veröffentlicht.
Nein. Das Abbrennen von Kaltfeuerwerk der Kategorie P, T und F im Freien ist verboten.
Nein. Die thermische Vernichtung ist verboten.
Ja. Das Asphaltieren mit einer Gasflamme ist zulässig. Sicherheitsvorkehrungen sind zu treffen.
Verhalten bei Absolutem Feuerverbot Plakat: Feuerverbot im Freien
Landwirtschaft und Wald (lawa) Tel: 041 349 74 00 waldbrand.lawa@lu.ch