Luft

Luft als elementare Ressource und Lebensgrundlage soll möglichst schadstofffrei sein. Massnahmen welche dazu ergriffen werden, sind einerseits gesetzliche Vorgaben wie auch technische Massnahmen. Massnahmen zur Luftreinhaltung sollen einer Luftverschmutzung entgegenwirken oder sie erst gar nicht entstehen lassen.

Im Kanton Luzern stammen mehr als 95 Prozent der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft. Ammoniak (NH3) ist ein stick-stoffhaltiges Gas das in der Tierhaltung entsteht und entweicht. Es entweicht von verschmutzten Flächen im Stall oder Laufhof, aus Güllelagern und Misthaufen oder bei der Ausbringung von Gülle. Die Stickstoffeinträge aus der Luft in den Boden liegen in weiten Gebieten des Kantons Luzern bei 20 bis 60 kg pro Hektar und Jahr. Für Hochmoore betragen jedoch die tolerierbaren jährlichen Eintragsmengen 5-10 kg pro Hektar und für Wälder sowie Magerwiesen 10-20 kg pro Hektar und Jahr.

Im überarbeiteten Massnahmenplan II von 2020 legt der Kanton Luzern neun Massnahmen fest. Diese Massnahmen wurden in einer Begleitgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes (LBV), aus Umweltorganisationen, der kantonalen Dienststellen Umwelt und Energie (uwe) und Landwirtschaft und Wald (lawa) sowie des Berufsbildungszentrums Natur und Ernährung des Kantons Luzern (BBZN) erarbeitet.

Wenn diese Massnahmen vollumfänglich umgesetzt werden, können die Ammoniakemissionen aus der Luzerner Landwirtschaft bis 2030 um rund 20 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2014 reduziert werden.

Schleppschlauchobligatorium

Basierend auf dem Massnahmenplan II Luftreinhaltung, Teilplan Ammoniak müssen im Kanton Luzern ab 2022 Gülle und flüssige Vergärungsprodukte auf Flächen mit Hangneigungen bis 18% durch geeignete Verfahren emissionsarm ausgebracht werden. Basierend auf der Luftreinhalteverordnung gilt ab 2024 die Pflicht auch für ausserkantonale Flächen. Gülle muss, unabhängig von der Ausbringtechnik, möglichst unter idealen Witterungs-, Vegetations- und Bodenbedingungen ausgebracht werden.

Fragen zu Luft, Ammoniak

Franz Stadelmann
Fachbereichsleiter
Natürliche Ressourcen
Tel: 041 349 74 50
E-Mail

Fragen zu Schleppschlauchobligatorium

Franz Stadelmann
Fachbereichsleiter
Natürliche Ressourcen
Tel: 041 349 74 50
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Robin Wagner
Fachbearbeiter Boden
Tel: 041 349 74 37
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