Sie erhalten einen entsprechenden Laborbericht zu den positiven Analysen. Zudem werden die Dienststellen Landwirtschaft und Wald, Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz des Kantons Luzern und Umwelt und Energie über das positive Resultat informiert. Anschliessend erfolgen die folgenden Schritte:
- Feststellung Sanierungsbedarf eines Ökonomiegebäudes durch die zuständige kantonale Dienststelle sowie der Bewirtschafter/in und/oder Eigentümer/in der Anlage
- Feststellung voraussichtlicher Sanierungskosten durch SUVA-anerkanntes Sanierungsunternehmen
- Einreichung Gesuch um Finanzhilfen von Bund und Kanton bei der kantonalen Vollzugsstelle Strukturverbesserung durch Bewirtschafter/in und/oder Eigentümer/in
- Sanierung PCB-belastetes Ökonomiegebäude, wenn die entsprechende Bewilligung zur Finanzhilfe und den geplanten Sanierungsarbeiten vorliegt
Kosten: Sanierungen werden gemäss Bundesrechts-Verordnung 913.1 unterstützt. Die beitragsberechtigten Kosten werden zu 50 Prozent durch den Bund und zu 25 Prozent durch den Katnon unterstützt (Frist Ende 2026). Somit verbleiben beim Gesuchsstellenden 25 prozent der Kosten.