Die Fischereiausübung am Vierwaldstättersee richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und des Kantons Luzern, sowie nach den Weisungen und Bewilligungen der Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Abteilung Natur, Jagd und Fischerei.
Fischereipatent
Wer in den verschiedenen Seen des Kantons Luzern fischen will, braucht ein Patent für das entsprechende Gewässer.
Für den Bezug eines Jahrespatentes sind Personen mit einem mit gültigem Sportfischerbrevet und Sachkundenachweis (SaNa) berechtigt. Das Lehrmittel und die aktuellen Kursdaten für den Sachkundenachweis (SaNa) sind auf der offiziellen Homepage von Netzwerk Anglerausbildung ersichtlich.
Die Patentinhaberinnen und Patentinhaber sind zur Führung der Fischfangstatistik nach den Weisungen der Kantone verpflichtet.
Die Erfassung erfolgt ab Ende 2026 digital und somit papierlos über die Fischerei-App.
Fischerei-App
Sonstige Bestimmungen
Die Schleppfischerei ist nur bei Tageslicht gestattet. In der Horwerbucht ist die Schleppfischerei verboten.
In der markierten Sperrzone für die Schifffahrt vor dem Naturschutzgebiet Steinibachried, Horw, ist der Fischfang vom Ufer und vom Boot aus verboten.
Innerhalb gekennzeichneter öffentlicher Badeanlagen ist die Fischerei während des Badebetriebes verboten.
Verfangen sich Angelgeräte in Netzen, so ist die Schnur des Angelgerätes abzuschneiden.
Im Weitern gelten die Vorschriften der interkantonalen Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee.