Angelfischerei

Die Fliessgewässer des Kantons Luzern sind in 123 Fischereireviere aufgeteilt und an einzelne Sportfischer oder an Sportfischergesellschaften verpachtet. Am Vierwaldstättersee und am Sempachersee wird die Fischereiberechtigung an Sportfischer durch die Abgabe von Patenten erteilt. Am Sempachersee ist das Angeln mit Widerhaken seit 01.01.2015 mit gültigem Patent und SANA-Ausweis gestattet.

Sachkundenachweis (SANA)

Für den Erwerb einer Jahresfischereiberechtigung ist der Besitz des schweizerischen Sportfischerbrevets oder des Sachkundenachweises (SANA) Voraussetzung. Informationen rund um die Absolvierung des Sachkundenachweises, den Verlust Ihres SANA-Nachweises usw. finden Sie unter:

Mindestalter

Fischereipatente werden Personen erteilt, die das zwölfte Altersjahr vollendet haben (nach 12. Geburtstag). Sie haben sich über die notwendigen fischereilichen Kenntnisse auszuweisen, sofern sie sich für ein Jahrespatent bewerben (Fischereigesetz SRL 720, §17).

Pacht Fliessgewässer

Die Fliessgewässer im Kanton Luzern sind in Reviere eingeteilt und werden jeweils für acht Jahre an Pächtergruppen verpachtet.

Private Fischereirechte

Im Kanton Luzern gibt es an Seen und auch an vereinzelten Fliessgewässern private Fischereirechte. Sie entwickelten sich aus der Uferfischerei und werden auch Privatfischenzen genannt. Heute gehören sie meist Korporationsgemeinschaften oder alteingesessenen Familien.

Die Erteilung der Fischereiberechtigung in einem privaten Fischereirecht ist Sache des Eigentümers. Die Fischerei hat sich aber stets nach der übergeordneten Gesetzgebung des Bundes und des Kanton zu richten.