Die Fliessgewässer des Kantons Luzern sind in 123 Fischereireviere aufgeteilt und an einzelne Sportfischer oder an Sportfischergesellschaften verpachtet. Am Vierwaldstättersee, am Sempachersee und an den Patentstrecken Unteren Reuss und Kleinen Emme können von den Sportfischern direkt Patente gelöst werden.
Häufig gestellte Fragen zu unseren Gewässern
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen gesammelt und übersichtlich beantwortet. So erhalten Sie schnell alle Informationen, die Sie für Ihren Besuch an unseren Gewässern benötigen.
Fragen und Antworten
Sonstige Informationen
Sachkundenachweis (SANA)
Für den Erwerb einer Jahresfischereiberechtigung ist der Besitz des schweizerischen Sportfischerbrevets oder des Sachkundenachweises (SANA) Voraussetzung. Informationen rund um die Absolvierung des Sachkundenachweises, den Verlust Ihres SANA-Nachweises usw. finden Sie unter:
Mindestalter
Fischereipatente werden Personen erteilt, die das zwölfte Altersjahr vollendet haben (nach 12. Geburtstag). Sie haben sich über die notwendigen fischereilichen Kenntnisse auszuweisen, sofern sie sich für ein Jahrespatent bewerben (Fischereigesetz SRL 720, §17).