Fischereiausübung Patentstrecke
Kleine Emme und Untere Reuss

Die Fischereiausübung in der Patentstrecke Kleine Emme und Untere Reuss richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und des Kantons Luzern, sowie nach den Weisungen und Bewilligungen der Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Abteilung Natur, Jagd und Fischerei.

Fischereipatent

Wer in den verschiedenen Seen des Kantons Luzern fischen will, braucht ein Patent für das entsprechende Gewässer. Für den Bezug eines Jahrespatentes sind Personen mit einem mit gültigem Sportfischerbrevet und Sachkundenachweis (SaNa) berechtigt. Tages- und Monatspatente können für die Zeit vom 01. Januar - 30. September gelöst werden.

Die Patentinhaberinnen und Patentinhaber sind zur Führung der Fischfangstatistik nach den Weisungen der Kantone verpflichtet. Die Statistikformulare werden mit dem Patent abgegeben. Die vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllten Formulare sind der Patentausgabestelle jeweils bis zum folgenden 15. Januar einzureichen.

Schonzeiten und Fangmindestmasse

Fischarten Schonzeiten  Fangmindestmasse 
Bachforelle 01.10 - 31.01 27 cm
Äsche 01.01 - 30.09 35 cm
Aal 01.01-31.12 Fangverbot